Elbvertiefung: Verhandlung im Juli 2014

In den Kla­ge­ver­fah­ren von BUND und NABU zur Fahr­rin­nen­an­pas­sung der Elbe hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Ter­min zur münd­li­chen Ver­hand­lung für den 15. Juli 2014 und wei­te­re fünf Ver­hand­lungs­ta­ge in der 29. und 30. Kalen­der­wo­che anbe­raumt. Vor­sorg­lich sind drei wei­te­re Ver­hand­lungs­ta­ge in der 31. Kalen­der­wo­che ein­ge­plant.“ Das hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) jetzt bekannt gege­ben.Das Leip­zi­ger Bun­des­ge­richt ver­ab­schie­det sich damit von sei­ner bis­he­ri­gen Erwä­gung: „An sei­ner ursprüng­li­chen Absicht, die Ver­fah­ren zunächst aus­zu­set­zen und dem Gerichts­hof der Euro­päi­schen Uni­on bestimm­te Fra­gen zur Aus­le­gung der euro­päi­schen Was­ser­rah­men­richt­li­nie vor­zu­le­gen, wie dies bereits durch Beschluss vom 11. Juli 2013 in einem Ver­fah­ren zur Weser­ver­tie­fung … gesche­hen ist, hält der Senat nicht mehr fest. Im Hin­blick auf eine mitt­ler­wei­le durch Beschlüs­se vom 1. Okto­ber 2013 vor­ge­nom­me­ne Pla­ner­gän­zung lässt sich erst nach der münd­li­chen Ver­hand­lung ver­läss­lich beur­tei­len, ob die­se Fra­gen sich in den Ver­fah­ren zur Elb­ver­tie­fung noch stel­len und ob gege­be­nen­falls wei­te­re Fra­gen zur Aus­le­gung der Was­ser­rah­men­richt­li­nie vor­zu­le­gen sind.“

Seit Beginn des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens vor sie­ben Jah­ren muss­ten die Pla­nungs­be­hör­den bekannt­lich wegen diver­ser Män­gel in den Unter­la­gen bereits sechs­mal nach­bes­sern. Ham­burgs Wirt­schafts­se­na­tor Frank Horch (par­tei­los) nann­te dies eine „gute Vor­be­rei­tung“ und äußer­te die Hoff­nung auf eine Ent­schei­dung „zu unse­ren Guns­ten“. Das Gericht hat unter ande­rem zu ent­schei­den, ob die geplan­te Elb­ver­tie­fung gegen das Ver­schlech­te­rungs­ver­bot für Gewäs­ser gemäß der Was­ser­rah­men­richt­li­nie ver­stößt. Der Zustand der Elbe hat sich durch zuneh­men­de Ver­lan­dung und Bag­ger­gut­men­gen sowie durch zuneh­men­den Sau­er­stoff­man­gel ver­schlech­tert. Aus den Pla­nungs­un­ter­la­gen wird ersicht­lich, dass die geplan­te Elb­ver­tie­fung eine wei­te­re Ver­schlech­te­rung bedeu­tet (mehr sie­he hier).

Ver­glei­che auch unse­re Nach­richt vom 11. Juli 2013.

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WATERKANT-Redaktion