„In den Klageverfahren von BUND und NABU zur Fahrrinnenanpassung der Elbe hat das Bundesverwaltungsgericht Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15. Juli 2014 und weitere fünf Verhandlungstage in der 29. und 30. Kalenderwoche anberaumt. Vorsorglich sind drei weitere Verhandlungstage in der 31. Kalenderwoche eingeplant.“ Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jetzt bekannt gegeben.Das Leipziger Bundesgericht verabschiedet sich damit von seiner bisherigen Erwägung: „An seiner ursprünglichen Absicht, die Verfahren zunächst auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union bestimmte Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, wie dies bereits durch Beschluss vom 11. Juli 2013 in einem Verfahren zur Weservertiefung … geschehen ist, hält der Senat nicht mehr fest. Im Hinblick auf eine mittlerweile durch Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 vorgenommene Planergänzung lässt sich erst nach der mündlichen Verhandlung verlässlich beurteilen, ob diese Fragen sich in den Verfahren zur Elbvertiefung noch stellen und ob gegebenenfalls weitere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen sind.“
Seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens vor sieben Jahren mussten die Planungsbehörden bekanntlich wegen diverser Mängel in den Unterlagen bereits sechsmal nachbessern. Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) nannte dies eine „gute Vorbereitung“ und äußerte die Hoffnung auf eine Entscheidung „zu unseren Gunsten“. Das Gericht hat unter anderem zu entscheiden, ob die geplante Elbvertiefung gegen das Verschlechterungsverbot für Gewässer gemäß der Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Der Zustand der Elbe hat sich durch zunehmende Verlandung und Baggergutmengen sowie durch zunehmenden Sauerstoffmangel verschlechtert. Aus den Planungsunterlagen wird ersichtlich, dass die geplante Elbvertiefung eine weitere Verschlechterung bedeutet (mehr siehe hier).