Die Übergangs- und Küstengewässer Niedersachsens haben den in der EU‑Wasserrahmenrichtlinie angestrebten „guten ökologischen Zustand“ oder das „gute ökologische Potenzial“ noch nicht erreicht. Das hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) festgestellt.
Der NLKWN stützt sich bei dieser in seinem Jahresbericht 2013 enthaltenen Aussage auf eigene, regelmäßige meeresbiologische und chemische Untersuchungen. Nach Angaben von Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) – in einer Pressemitteilung zur Vorlage des Jahresberichts – muss die Nordsee via Ems, Jade, Weser und Elbe allein von den 17 Spitzenreitern unter den genehmigten Einleitern Jahr für Jahr 70 Millionen Kubikmeter Abwasser schlucken – Wenzel spricht allerdings nur pauschal von „industriellen Betrieben und Kommunen, Kühlwasser von Kernkraftwerken und Sole-Einleitungen“ ohne irgendeinen Einleiter namentlich zu machen.
Immerhin verkündet der Minister das Ziel, künftig Einleitungen verringern und gewässerökologisch verträglicher gestalten zu wollen, „um bei der Erreichung der europaweit vorgegebenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategierahmenrichtlinie voranzukommen“. Und: „Das könne bedeuten, auch bereits bestehende Erlaubnisse zu überprüfen und anzupassen.“ – Na, los!
Mehr siehe hier: Pressemitteilung Nds. Umweltmin. vom 7. Mai 2014