Meeresschutz findet in Deutschland nur auf dem Papier statt: In den zehn Offshore-Schutzgebieten in Nord- und Ostsee sind auch acht Jahre nach ihrer Ausweisung keinerlei Schutzmaßnahmen in Kraft. Dagegen klagt jetzt eine Allianz von sieben Umweltorganisationen.
BUND, DNR, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, NABU, WDC (Whale und Dolphin Conservation) und WWF haben eine formell gegen das Bundesamt für Naturschutz gerichtete Klage am Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Laut EU-Recht müssten in den ausgewiesenen Schutzgebieten „Schweinswale, Seevögel, wertvolle Sandbänke und Riffe geschützt werden“, argumentieren die Verbände; tatsächlich dürfe aber jeder Quadratmeter im Schutzgebiet befischt werden, „obwohl Fischerei der schwerste Eingriff ins Ökosystem Meer ist“.
Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMUB) könnten sich seit Jahren nicht einig werden, der Schutz der Meere verwaise „im toten Winkel der Zuständigkeiten“. Seit die Sechs-Jahres-Frist zur Einführung von Schutzgebietsverordnungen Ende 2013 abgelaufen sei, verstoße die Untätigkeit auch gegen die europäische FFH-Richtlinie. Formal seien 47 Prozent der Meeresfläche in deutschen Gewässern als Schutzgebiet ausgewiesen. Von den küstennahen Gewässern stünden 70 Prozent unter Schutz, der Schutzgebietsanteil in der deutschen AWZ betrage mehr als 30 Prozent.
Mehr siehe hier: BUND-Website zur Klage
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