Es ist – leider – keine Überraschung: Der Meeresumweltschutz-Antrag der Linksfraktion im Bundestag, über den WATERKANT in der März-Ausgabe kurz berichtet hat, ist heute im Umweltausschuss des Parlaments von der Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU/SPD abgelehnt worden.
Dasselbe Schicksal ereilte einen ähnlichen Antrag, den die Fraktion der Grünen eingebracht hatte. Die Entscheidung ist insofern nicht erstaunlich, als sie kurz nach dem G7-Gipfel erfolgte – da der Antrag der Linksfraktion sich maßgeblich auf den maritimen Schwerpunkt des Gipfels konzentrierte, wo der Meeresumweltschutz jüngst bekanntlich abgesoffen war, ist die Zurückweisung ebenso konsequent wie peinlich: Zwar hätten die Abgeordneten der Regierungsfraktion hier die Möglichkeit gehabt, eigenes Profil zu zeigen – aber wer erwartet das schon ernsthaft?
Der Antrag hatte unter anderem einen „guten Zustand“ der Meere gefordert, angemessene Arbeitsbedingungen auf See, ein weltweites Moratorium für den Tiefseebergbau und verbindliche Übereinkommen gegen die Vermüllung und Überfischung der Meere.
Auch die Grünen-Fraktion hat sich enttäuscht gezeigt über die Zurückweisung und die Ergebnisse des G7‑Gipfels zum beim Meeresschutz: Die G7 hätten die Meere als Menschheitserbe definieren müssen, woraus sich weitergehende Verpflichtungen der Weltgemeinschaft zum Schutz der Meere ergeben hätten, kritisierten die Grünen.