Noch mehr Geld für Reeder

Dem Bun­des­tag liegt jetzt die im Vor­feld und wäh­rend der 9. Natio­na­len Mari­ti­men Kon­fe­renz (NMK) erör­ter­te zusätz­li­che Reeder-Subvention als Gesetz­ent­wurf vor: Auf Antrag des Bun­des­rats soll der so genann­te Lohn­steu­er­ein­be­halt von 40 auf 100 Pro­zent erhöht werden.

Laut Bundestags-Mitteilung hat die Län­der­kam­mer den „Ent­wurf eines … Geset­zes zur Ände­rung des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes zur Erhö­hung des Lohn­steu­er­ein­be­halts in der See­schiff­fahrt“ ein­ge­bracht (Bundestags-Drucksache 18/6679). Schon bis­her dür­fen „Arbeit­ge­ber von See­leu­ten auf Schif­fen mit deut­scher Flag­ge 40 Pro­zent der ent­stan­de­nen Lohn­steu­er ein­be­hal­ten“, das ist sei­ner­zeit im Rah­men des Mari­ti­men Bünd­nis­ses ein­ge­führt wor­den, um wei­te­re Aus­flag­gun­gen zu ver­hin­dern. Man brau­che „erfah­re­ne See­leu­te, die in Ree­de­rei­en, bei Zulie­fer­be­trie­ben, im Schiff­bau, bei Dienst­leis­tern, bei Behör­den und vie­len wei­te­ren Stel­len ihr exzel­len­tes Fach­wis­sen ein­set­zen“, argu­men­tie­ren die Antrag­stel­ler und nen­nen die 100-Prozent-Regelung „ein geeig­ne­tes Instru­ment, um Beschäf­ti­gung unter deut­scher Flag­ge zu sichern und damit die Grund­la­gen für das see­män­ni­sche Know-how zu schaffen.“

Heu­che­lei ist das: Die Ree­der haben in all den Jah­ren, die das Mari­ti­me Bünd­nis schon exis­tiert, ihren Teil der Ver­pflich­tun­gen – Rück­flag­gung unter Schwarz­rot­gold – nicht nur nicht ein­ge­hal­ten, son­dern sogar dras­tisch wei­ter aus­ge­flaggt. Eigent­lich müss­ten sie ver­don­nert wer­den, bis­he­ri­ge Sub­ven­tio­nen unter ande­rem im Zuge der 40-Prozent-Regelung zurück­zu­zah­len. Ihnen statt­des­sen durch wei­te­re Redu­zie­rung der Steu­er­pflicht noch mehr För­de­rung zuteil wer­den zu las­sen, ist eigent­lich ein Skandal.

Durch die Erhö­hung des Lohn­steu­er­ein­be­halts“, heißt es in der Begrün­dung des Gesetz­ent­wurfs unter ande­rem, „fal­len Min­der­ein­nah­men bei Bund, Län­dern und Gemein­den an. Der genaue Umfang kann nicht quan­ti­fi­ziert wer­den. Aller­dings dürf­te es auch bei der Bei­be­hal­tung der bestehen­den Rege­lung künf­tig zu Min­der­ein­nah­men kom­men, da die Anzahl der Schif­fe unter deut­scher Flag­ge und die der Beschäf­tig­ten wei­ter abneh­men und damit das Lohn­steu­er­auf­kom­men sin­ken wür­de.“ Aus die­ser For­mu­lie­rung bereits wird deut­lich, dass die Antrag­stel­ler selbst nicht dar­an glau­ben, dass die Ree­der nun tat­säch­lich mehr hie­si­ge See­leu­te beschäf­ti­gen – denn wenn sie das anneh­men wür­den, könn­ten sie aus Rück­flag­gungs­quo­te, Besat­zungs­stär­ke und Tari­f­ent­loh­nung ja exak­te­re Zah­len errech­nen. Statt­des­sen wer­keln die­sel­ben Antrag­stel­ler gera­de an einer Neu­fas­sung der Schiffs­be­set­zungs­ver­ord­nung, die den Anteil deut­scher und EU-europäischer See­leu­te auf Schif­fen unter deut­scher Flag­ge wei­ter her­un­ter­schrau­ben soll…

Mehr sie­he hier: Mit­tei­lung des Bundestags

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WATERKANT-Redaktion