Dem Bundestag liegt jetzt die im Vorfeld und während der 9. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) erörterte zusätzliche Reeder-Subvention als Gesetzentwurf vor: Auf Antrag des Bundesrats soll der so genannte Lohnsteuereinbehalt von 40 auf 100 Prozent erhöht werden.
Laut Bundestags-Mitteilung hat die Länderkammer den „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt“ eingebracht (Bundestags-Drucksache 18/6679). Schon bisher dürfen „Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten“, das ist seinerzeit im Rahmen des Maritimen Bündnisses eingeführt worden, um weitere Ausflaggungen zu verhindern. Man brauche „erfahrene Seeleute, die in Reedereien, bei Zulieferbetrieben, im Schiffbau, bei Dienstleistern, bei Behörden und vielen weiteren Stellen ihr exzellentes Fachwissen einsetzen“, argumentieren die Antragsteller und nennen die 100-Prozent-Regelung „ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen.“
Heuchelei ist das: Die Reeder haben in all den Jahren, die das Maritime Bündnis schon existiert, ihren Teil der Verpflichtungen – Rückflaggung unter Schwarzrotgold – nicht nur nicht eingehalten, sondern sogar drastisch weiter ausgeflaggt. Eigentlich müssten sie verdonnert werden, bisherige Subventionen unter anderem im Zuge der 40-Prozent-Regelung zurückzuzahlen. Ihnen stattdessen durch weitere Reduzierung der Steuerpflicht noch mehr Förderung zuteil werden zu lassen, ist eigentlich ein Skandal.
„Durch die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs unter anderem, „fallen Mindereinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden an. Der genaue Umfang kann nicht quantifiziert werden. Allerdings dürfte es auch bei der Beibehaltung der bestehenden Regelung künftig zu Mindereinnahmen kommen, da die Anzahl der Schiffe unter deutscher Flagge und die der Beschäftigten weiter abnehmen und damit das Lohnsteueraufkommen sinken würde.“ Aus dieser Formulierung bereits wird deutlich, dass die Antragsteller selbst nicht daran glauben, dass die Reeder nun tatsächlich mehr hiesige Seeleute beschäftigen – denn wenn sie das annehmen würden, könnten sie aus Rückflaggungsquote, Besatzungsstärke und Tarifentlohnung ja exaktere Zahlen errechnen. Stattdessen werkeln dieselben Antragsteller gerade an einer Neufassung der Schiffsbesetzungsverordnung, die den Anteil deutscher und EU-europäischer Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge weiter herunterschrauben soll…
Mehr siehe hier: Mitteilung des Bundestags