Zu einem peinlichen Gerangel wird derzeit die aktuelle Auseinandersetzung um die Abwässer der Kaliindustrie in der Werra-Weser-Region. Eigentlich sollte das Unternehmen K+S ab 1. Dezember bei der Abwässer-Einleitung in die Werra neue, schärfere Grenzwerte einhalten…
… das aber konnte der Konzern nicht leisten wegen unterlassener oder unzureichend umgesetzter Investitionen. Die hessische Genehmigungsbehörde hatte daher beizeiten einen weniger scharfen Grenzwert festgelegt; weil aber auch der dem Unternehmen nicht recht war, wurde schließlich der zum 30. November auslaufende alte Grenzwert kurzerhand verlängert. Glücklicherweise kann diese neue Einleitungserlaubnis aber vorerst nicht rechtskräftig werden, weil seit 2012 eine von der Werra-Weser-Klägergemeinschaft erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel anhängig ist.
Zugleich aber sieht sich K+S – und mit ihm die jeweils zuständigen Behörden – erhöhtem Druck seitens der EU-Kommission ausgesetzt: Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nicht-Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hatte Brüssel Ende November ein erneutes Mahnschreiben an die Bundesregierung gerichtet. Darin betont die Kommission, durch den Bewirtschaftungsplan 2015-2012 für Werra und Weser werde in vielfacher Hinsicht gegen die Vorschriften der WRRL verstoßen.
Nach einer Pressemitteilung der „Werra-Weser-Anrainerkonferenz“ (WWA) hält Brüssel „die im Bewirtschaftungsplan vorgesehene Aufhebung der Wasserrahmenrichtlinie (für) nicht ausreichend begründet“. Auf diesen Plan hatten sich laut WWA „die grünen Umweltminister der Anrainerländer im März 2015 geeinigt“, um so den umstrittenen „Vierphasenplan“ umzusetzen, den die K+S AG gemeinsam mit Hessen vorgelegt hatte und der deutlich vorsieht, die WRRL-Qualitätsziele auszuhebeln. Die Bundesregierung hat nun Zeit bis zum 22. Dezember für eine Stellungnahme. K+S droht derweil mit Betriebsstilllegungen und Produktionsdrosselung einschließlich des beliebten Druckmittels Arbeitsplätzeabbau, um die Politik zum Einlenken zu zwingen: eigentlich ein Fall für den Staatswanwalt – „Nötigung von Verfassungsorganen“. Oder? Mehr demnächst…