Peinliches Werra-Weser-Gerangel

Zu einem pein­li­chen Geran­gel wird der­zeit die aktu­el­le Aus­ein­an­der­set­zung um die Abwäs­ser der Kali­in­dus­trie in der Werra-Weser-Region. Eigent­lich soll­te das Unter­neh­men K+S ab 1. Dezem­ber bei der Abwässer-Einleitung in die Wer­ra neue, schär­fe­re Grenz­wer­te einhalten…

… das aber konn­te der Kon­zern nicht leis­ten wegen unter­las­se­ner oder unzu­rei­chend umge­setz­ter Inves­ti­tio­nen. Die hes­si­sche Geneh­mi­gungs­be­hör­de hat­te daher bei­zei­ten einen weni­ger schar­fen Grenz­wert fest­ge­legt; weil aber auch der dem Unter­neh­men nicht recht war, wur­de schließ­lich der zum 30. Novem­ber aus­lau­fen­de alte Grenz­wert kur­zer­hand ver­län­gert. Glück­li­cher­wei­se kann die­se neue Ein­lei­tungs­er­laub­nis aber vor­erst nicht rechts­kräf­tig wer­den, weil seit 2012 eine von der Werra-Weser-Klägergemeinschaft erho­be­ne Kla­ge vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Kas­sel anhän­gig ist.

Zugleich aber sieht sich K+S – und mit ihm die jeweils zustän­di­gen Behör­den – erhöh­tem Druck sei­tens der EU-Kommission aus­ge­setzt: Im Rah­men des Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­rens wegen Nicht-Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat­te Brüs­sel Ende Novem­ber ein erneu­tes Mahn­schrei­ben an die Bun­des­re­gie­rung gerich­tet. Dar­in betont die Kom­mis­si­on, durch den Bewirt­schaf­tungs­plan 2015-2012 für Wer­ra und Weser wer­de in viel­fa­cher Hin­sicht gegen die Vor­schrif­ten der WRRL verstoßen.

Nach einer Pres­se­mit­tei­lung der „Werra-Weser-Anrainerkonferenz“ (WWA) hält Brüs­sel „die im Bewirt­schaf­tungs­plan vor­ge­se­he­ne Auf­he­bung der Was­ser­rah­men­richt­li­nie (für) nicht aus­rei­chend begrün­det“. Auf die­sen Plan hat­ten sich laut WWA „die grü­nen Umwelt­mi­nis­ter der Anrai­ner­län­der im März 2015 geei­nigt“, um so den umstrit­te­nen „Vier­pha­sen­plan“ umzu­set­zen, den die K+S AG gemein­sam mit Hes­sen vor­ge­legt hat­te und der deut­lich vor­sieht, die WRRL-Qualitätsziele aus­zu­he­beln. Die Bun­des­re­gie­rung hat nun Zeit bis zum 22. Dezem­ber für eine Stel­lung­nah­me. K+S droht der­weil mit Betriebs­still­le­gun­gen und Pro­duk­ti­ons­dros­se­lung ein­schließ­lich des belieb­ten Druck­mit­tels Arbeits­plät­ze­ab­bau, um die Poli­tik zum Ein­len­ken zu zwin­gen: eigent­lich ein Fall für den Staats­w­an­walt – „Nöti­gung von Ver­fas­sungs­or­ga­nen“. Oder? Mehr demnächst…

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WATERKANT-Redaktion