Schiffbau, Schifffahrt, Häfen; Logistik, Forschung, Rohstoffe – die maritime Wirtschaft wirkt massiv auf Meere und Küstenregionen. Trotz häufiger Missachtung elementarer sozialer Bedürfnisse oder ökologischer Notwendigkeiten erfährt die Branche aber bekanntlich seit Jahrzehnten starke staatliche Unterstützung…
– für die Bürgerrechtsorganisation „Business Crime Control“ (BCC) war dies im Jahre 2015 Jahr Anlass, WATERKANT um eine ausführlichere Betrachtung der manchmal obskuren Formen von Subvention und Förderung zu bitten. Gefragt, getan: Bislang sind in der BCC-Zeitschrift „BIG Business Crime“ folgende Teile dieser Untersuchung erschienen:
- Der erste Beitrag konzentrierte sich auf den Schiffbau und die Werften,
- der zweite auf Schifffahrt, Reeder und Seeleute,
- der dritte befasst sich mit Hafenbau und Hafenwirtschaft.
- Aus organisatorischen und zeitlichen Gründen ist es bedauerlicherweise nicht zu weiteren Folgen gekommen, auch wenn diese in den Beiträgen selbst bereits angekündigt waren.
Mit freundlicher Genehmigung der Organisation BCC und der Redaktion ihrer Zeitschrift „BIG Business Crime“ stellen wir hier die bislang erschienenen Beiträge als PDF zum Download zur Verfügung:
Folge 1: Schiffbau (PDF, 1 MB) | |
Folge 3: Häfen (PDF, 2 MB) |
Selbstverständlich geschieht dies nicht
- ohne den Hinweis, dass alle Rechte an diesen Beiträgen bei der Zeitschrift BBC (ISSN 1861-6526) und dem Autor liegen – die Dateien stehen ausschließlich zur privaten Information bereit: Es ist nicht erlaubt, diese Texte auf andere Webseiten zu stellen – es ist aber durchaus erwünscht, von anderen Webseiten hierher zu verlinken;
- ohne den Hinweis, dass Anregungen sowohl zu den hier veröffentlichten Folgen als auch für eventuelle weitere ausdrücklich erwünscht sind: bitte für diesen Zweck das Kontaktformular dieser Webseite benutzen. Danke.
In der Zeitschrift BBC sind die Beiträge rubriziert unter „Wirtschaftskriminalität“. Dazu heißt es einleitend, die Artikelserie solle „einen ersten Eindruck vermitteln, welch wirtschaftskriminelles Potenzial an den Küsten und auf den Meeren zu finden war und ist“. Die Rede ist dabei ausdrücklich von „Potenzial“ – nicht davon, dass irgendein genanntes Beispiel als „kriminell“ im strafrechtlichen Sinne anzusehen ist: „Konkret wird … niemandem nachgesagt, gegen Recht und Gesetz verstoßen zu haben; es geht um wirtschaftliches Handeln, das durch effektive politische Vernetzung jeweils legal abgesichert wurde – das zu bewerten, sei der kritischen Phantasie der Le-
ser überlassen.“ – WATERKANT legt aus juristischen Gründen Wert auf diese Feststellung.
Der Verein „Business Crime Control e. V.“ bezeichnet sich selbst als „unabhängige Aufklärungs- und Hilfsorganisation von Bürger- und Menschenrechtlern“. Der Verein wurde 1991 gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Er versteht sich sowohl als eigenständig wissenschaftlich arbeitender („Fallanalysen, Recherchen“) als auch als aufklärender und beratender Zusammenschluss – Ziel ist es laut Vereinsprofil, „die Sozialschädlichkeit und Umweltfeindlichkeit der kriminellen Ökonomie“ anzuprangern und einen „eigenständigen, vom kapitalfrommen Mainstream abweichenden Beitrag“ zu leisten „zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Organisierter Kriminalität und Korruption“.