Die EU‑Kommission hat Richtlinien zur Zertifizierung von Schiffsabbrechern veröffentlicht. Danach sollen Reeder und Schiffseigner verpflichtet werden, ihre unter den Flaggen von EU‑Mitgliedsstaaten fahrenden Schiffe ausschließlich von Unternehmen gemäß der „Europäischen Liste zertifizierter Schiffsabbrecher“ abwracken zu lassen.
Mit dem Ziel, das sichere und umweltschonende Verschrotten von ausgedienten Schiffen weltweit zu fördern, wurden in den Richtlinien technische und infrastrukturelle Mindestanforderungen formuliert. Die EU-Kommission stützt sich dabei sowohl auf die Hongkong-Konvention als auch auf geltende IMO‑Regelungen.
Bleibt allerdings die Frage, wie jene Reeder, die sich schon in der Vergangenheit aus Kostengründen irgendwelcher Billigabwracker bedient haben, nun daran gehindert werden sollen, nicht mehr benötigte Schiffe außereuropäisch auszuflaggen, um den neuen Regeln zu entgehen…
Quelle: „Täglicher Hafenbericht“ vom 18. April 2016