Ab Spätsommer 2017 wird es ein neues Instrument zur Bekämpfung invasiver Arten in
der Meeresumwelt geben: Am 8. September tritt das „Internationale Übereinkommen
zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen“ in Kraft – ein Jahr nach Erfüllung des Ratifizierungs-Solls.
Das Problem ist lange bekannt: Das Ballastwasser, mit dem Schiffe ihre Lage im Wasser stabilisieren, wird jeweils vor Ort aufgenommen oder abgelassen – dadurch transportieren sie aber ständig gebietsfremde Arten in Gegenden, in denen diese natürlicherweise nicht vorkommen. Das beeinflusst die Ökosysteme der „ Ziel-Gegend“ in nahezu jedem Fall – kann sie aber auch stark schädigen, wenn etwa eingeschleppte Arten einheimische verdrängen. Gemäß der neuen Konvention haben künftig die Schiffe dafür zu sorgen, dass ihr Ballastwasser vor Abgabe in die lokale Meeresumwelt so gereinigt wird, dass beispielsweise kleine Fische, Benthos- und Planktonorganismen oder auch pathogene Keime unschädlich gemacht werden – das Übereinkommen definiert dafür entsprechende
Standards. Jedes Schiff muss künftig über einen Ballastwasserbehandlungsplan verfügen, benötigt ein internationales Zeugnis und hat ein Ballastwasserbehandlungstagebuch zu führen. Deutschland ist der Konvention bereits 2013 beigetreten und hat die Details in einem Ballastwasser-Gesetz und in der See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV) geregelt.
Quelle: Pressemitteilung der DNR-EU-Koordination vom 12. September 2016