Meeresumweltschutz: Neue Konvention

Ab Spät­som­mer 2017 wird es ein neu­es Instru­ment zur Bekämp­fung inva­si­ver Arten in
der Mee­res­um­welt geben: Am 8. Sep­tem­ber tritt das „Inter­na­tio­na­le Übereinkommen
zur Kon­trol­le und Behand­lung von Bal­last­was­ser und Sedi­men­ten von Schif­fen“ in Kraft – ein Jahr nach Erfül­lung des Ratifizierungs-Solls. 
Das Pro­blem ist lan­ge bekannt: Das Bal­last­was­ser, mit dem Schif­fe ihre Lage im Was­ser sta­bi­li­sie­ren, wird jeweils vor Ort auf­ge­nom­men oder abge­las­sen – dadurch trans­por­tie­ren sie aber stän­dig gebiets­frem­de Arten in Gegen­den, in denen die­se natür­li­cher­wei­se nicht vor­kom­men. Das beein­flusst die Öko­sys­te­me der „ Ziel-Gegend“ in nahe­zu jedem Fall – kann sie aber auch stark schä­di­gen, wenn etwa ein­ge­schlepp­te Arten ein­hei­mi­sche ver­drän­gen. Gemäß der neu­en Kon­ven­ti­on haben künf­tig die Schif­fe dafür zu sor­gen, dass ihr Bal­last­was­ser vor Abga­be in die loka­le Mee­res­um­welt so gerei­nigt wird, dass bei­spiels­wei­se klei­ne Fische, Benthos- und Plank­ton­or­ga­nis­men oder auch patho­ge­ne Kei­me unschäd­lich gemacht wer­den – das Über­ein­kom­men defi­niert dafür entsprechende
Stan­dards. Jedes Schiff muss künf­tig über einen Bal­last­was­ser­be­hand­lungs­plan ver­fü­gen, benö­tigt ein inter­na­tio­na­les Zeug­nis und hat ein Bal­last­was­ser­be­hand­lungs­ta­ge­buch zu füh­ren. Deutsch­land ist der Kon­ven­ti­on bereits 2013 bei­getre­ten und hat die Details in einem Ballastwasser-Gesetz und in der See-Umweltverhaltensverordnung (See­Um­wVerhV) geregelt.

Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung der DNR-EU-Koordination vom 12. Sep­tem­ber 2016

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WATERKANT-Redaktion