„Voran gehen!“ – unter diesem Motto diskutierte der Deutsche Bundestag kürzlich über die beispielhafte Umstellung auf LNG als umweltschonendem Treibstoff auf Schiffen des Bundes. Aber selbst eine fraktionsübergreifend gewollte Initiative ist nicht ohne weiteres durchsetzbar.
Die beiden Mehrzweckschiffe des Bundes sind alt. Ziemlich alt: Die „ Scharhörn“ wurde 1974 gebaut und die „Mellum“ zehn Jahre später. Moderne Schiffe sollen her, Ende November hat der Bundestag dafür 226.150.000 Euro im Etat des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bewilligt.
Nur mit der Modernisierung ist das so eine Sache: Ursprünglich hatte die der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) unterstehende Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in ihrer Neubau-Ausschreibung Viertakt-Dual-Fuel-Motoren vermerkt, die neben Diesel auch mit Flüssiggas (LNG) betrieben werden können. Gleichzeitig schloss die BAW aber die LNG-Nutzung mit einem zusätzlichen Bauvorschrifts-Hinweis wieder aus – Hintergrund könnten Sicherheitsfragen beispielsweise bei Einsätzen an explosionsgefährlichen Havaristen sein.
Mehrere Abgeordnete intervenierten und forderten bei der Haushaltsberatung, die LNG-Nutzung vorzusehen, bewilligten sogar zusätzliche 6,5 Millionen Euro pro Neubau an Mehrkosten für die LNG-Nutzung. Trotzdem versuchten die Behörden bis zuletzt, die Festlegung wieder rückgängig zu machen. Vergeblich.
Quelle: Bundestags-Plenarprotokoll 18/204