Polit-Poker um LNG-Nutzung

Vor­an gehen!“ – unter die­sem Mot­to dis­ku­tier­te der Deut­sche Bun­des­tag kürz­lich über die bei­spiel­haf­te Umstel­lung auf LNG als umwelt­scho­nen­dem Treib­stoff auf Schif­fen des Bun­des. Aber selbst eine frak­ti­ons­über­grei­fend gewoll­te Initia­ti­ve ist nicht ohne wei­te­res durchsetzbar. 

Die bei­den Mehr­zweck­schif­fe des Bun­des sind alt. Ziem­lich alt: Die „ Scha­r­hörn“ wur­de 1974 gebaut und die „Mel­lum“ zehn Jah­re spä­ter. Moder­ne Schif­fe sol­len her, Ende Novem­ber hat der Bun­des­tag dafür 226.150.000 Euro im Etat des Bun­des­mi­nis­ters für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) bewilligt.

Nur mit der Moder­ni­sie­rung ist das so eine Sache: Ursprüng­lich hat­te die der Wasserstraßen- und Schiff­fahrts­ver­wal­tung (WSV) unter­ste­hen­de Bun­des­an­stalt für Was­ser­bau (BAW) in ihrer Neubau-Ausschreibung Viertakt-Dual-Fuel-Motoren ver­merkt, die neben Die­sel auch mit Flüs­sig­gas (LNG) betrie­ben wer­den kön­nen. Gleich­zei­tig schloss die BAW aber die LNG-Nutzung mit einem zusätz­li­chen Bauvorschrifts-Hinweis wie­der aus – Hin­ter­grund könn­ten Sicher­heits­fra­gen bei­spiels­wei­se bei Ein­sät­zen an explo­si­ons­ge­fähr­li­chen Hava­ris­ten sein.

Meh­re­re Abge­ord­ne­te inter­ve­nier­ten und for­der­ten bei der Haus­halts­be­ra­tung, die LNG-Nutzung vor­zu­se­hen, bewil­lig­ten sogar zusätz­li­che 6,5 Mil­lio­nen Euro pro Neu­bau an Mehr­kos­ten für die LNG-Nutzung. Trotz­dem ver­such­ten die Behör­den bis zuletzt, die Fest­le­gung wie­der rück­gän­gig zu machen. Vergeblich.

Quel­le: Bundestags-Plenarprotokoll 18/204

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WATERKANT-Redaktion