Schierlings-Wasserfenchel soll umziehen

Heu­te haben die Wasserstraßen- und Schiff­fahrts­ver­wal­tung des Bun­des (WSV) und die Ham­burg Port Aut­ho­ri­ty (HPA) einen „Mei­len­stein auf dem Weg zur Elb­ver­tie­fung“ ver­kün­det: Der gefähr­de­te Schierlings-Wasserfenchel soll umzie­hen – und dann wird alles gut (im Sin­ne der Pla­ner). Ob’s stimmt, bleibt abzuwarten…

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat­te bekannt­lich die vor­ge­se­he­ne Aus­gleichs­maß­nah­me „Kreetsand / Spa­den­lan­der Busch“ zum Schutz des Schierlings-Wasserfenchels nicht akzep­tiert. Unter ande­rem des­halb hat­te das Gericht den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zur Elb­ver­tie­fung trotz lei­der grund­sätz­li­cher Bil­li­gung für nicht voll­zieh­bar erklärt.

Nun behaup­ten die Pla­ner, denen das Gericht die Mög­lich­keit der Nach­bes­se­rung ein­ge­räumt hat, eine Flä­che gefun­den zu haben, auf der der Dol­den­blüt­ler künf­tig unge­stört und geschützt gedei­hen kön­ne. Aller­dings steht das aus­ge­such­te Gebiet – es han­delt sich um die 1991 still­ge­leg­ten Beton­be­cken des ehe­ma­li­gen Elbwasser-Filtrierwerks Kal­te­ho­fe auf der Bill­wer­der Insel – nicht nur unter Denk­mal­schutz, son­dern es befin­det sich auch mit­ten in einem Natur­schutz­ge­biet, der so genann­ten Auen­land­schaft Norderelbe.

Laut amt­li­chem Vor­schlag soll das Gebiet mit einem Gra­ben aus der Bill­wer­der Bucht an das Tide­ge­sche­hen des Elb­stroms ange­schlos­sen wer­den. Ob das so ohne Wei­te­res zuläs­sig ist, muss aber eben­so noch geprüft wer­den wie die Fra­ge, ob das mit der Tide­be­ein­flus­sung auch funk­tio­niert. Und dann käme es drauf an, dass sich der Schierlings-Wasserfenchel tat­säch­lich dort ansiedelt.

Und noch ein Han­di­cap des Vor­schlags bleibt zu klä­ren bezie­hungs­wei­se aus­zu­räu­men: Die Flä­chen­grö­ße des Umzugs-Gebiets im alten Fil­trier­werk – etwa sie­ben Hekt­ar – steht in kei­nem Ver­hält­nis zur nicht geneh­mig­ten Maß­nah­me Kreetsand: Dort waren 42 Hekt­ar als Aus­gleich für die geplan­te Elb­ver­tie­fung vor­ge­se­hen. Die Behör­den wol­len jetzt für ihren „Mei­len­stein“ ein Pla­ner­gän­zungs­ver­fah­ren bean­tra­gen, in dem geprüft wird, ob das Vor­ha­ben zuläs­sig ist und den gericht­li­chen Anfor­de­run­gen genügt.

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WATERKANT-Redaktion