Baustopp für Offshore-Terminal

An der Weser­mün­dung darf bis auf Wei­te­res kei­ne Spe­zi­al­ka­je für die Ver­schif­fung von Bau­tei­len der Offshore-Windkraftindustrie ins Fluss­watt gebaut wer­den: Bre­mens Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) hat den Bau­stopp bestä­tigt, den das Ver­wal­tungs­ge­richt per Eil­ent­schei­dung im Früh­jahr 2016 ver­hängt hatte.

Die Kla­ge des Umwelt­ver­ban­des BUND gegen das geplan­te Pro­jekt eines Offshore-Terminal Bre­mer­ha­ven (OTB) muss nun vom Ver­wal­tungs­ge­richt (VG) im Haupt­ver­fah­ren ver­han­delt wer­den. Die Ent­schei­dung des OVG – eine schal­len­de Ohr­fei­ge für die Bre­mer Koali­ti­ons­re­gie­rung von SPD und Grü­nen, die die­ses Vor­ha­ben gemein­sam los­ge­tre­ten und for­ciert haben – ist vor allem rechts­po­li­tisch interessant:

Jüngst hat­te das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt die Elb­ver­tie­fung zwar wegen natur­schutz­fach­li­cher Män­gel gestoppt, aus­drück­lich aber ihren wirt­schaft­li­chen Bedarf aner­kannt und eine Nach­bes­se­rung jener Män­gel ein­ge­for­dert. Das OVG Bre­men setz­te jedoch eine ande­re Bril­le auf: Grund­sätz­lich sei­en Beein­träch­ti­gun­gen eines FFH-Gebiets unzu­läs­sig. Sie dürf­ten nur aus­nahms­wei­se zuge­las­sen wer­den, wenn das Pro­jekt aus zwin­gen­den Grün­den im öffent­li­chen Inter­es­se lie­ge. Eben das aber bezwei­feln die Bre­mer Rich­ter – mit fast spöt­ti­schem Unter­ton: „Es muss ernst­haft in Betracht gezo­gen wer­den, dass der Bedarf erheb­lich über­schätzt wor­den ist.“

Mehr sie­he hier: „jun­ge Welt“ vom 18. April 2017, Sei­te 5

Aktua­li­sie­rung von Ende Mai 2017: Inzwi­schen hat das VG Bre­mens Lan­des­re­gie­rung, auf­ge­for­dert, zum OVG Beschluss Stel­lung zu neh­men, die bereits ver­län­ger­te Frist dafür läuft Mit­te Juli ab.

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WATERKANT-Redaktion