An der Wesermündung darf bis auf Weiteres keine Spezialkaje für die Verschiffung von Bauteilen der Offshore-Windkraftindustrie ins Flusswatt gebaut werden: Bremens Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Baustopp bestätigt, den das Verwaltungsgericht per Eilentscheidung im Frühjahr 2016 verhängt hatte.
Die Klage des Umweltverbandes BUND gegen das geplante Projekt eines Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) muss nun vom Verwaltungsgericht (VG) im Hauptverfahren verhandelt werden. Die Entscheidung des OVG – eine schallende Ohrfeige für die Bremer Koalitionsregierung von SPD und Grünen, die dieses Vorhaben gemeinsam losgetreten und forciert haben – ist vor allem rechtspolitisch interessant:
Jüngst hatte das Bundesverwaltungsgericht die Elbvertiefung zwar wegen naturschutzfachlicher Mängel gestoppt, ausdrücklich aber ihren wirtschaftlichen Bedarf anerkannt und eine Nachbesserung jener Mängel eingefordert. Das OVG Bremen setzte jedoch eine andere Brille auf: Grundsätzlich seien Beeinträchtigungen eines FFH-Gebiets unzulässig. Sie dürften nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn das Projekt aus zwingenden Gründen im öffentlichen Interesse liege. Eben das aber bezweifeln die Bremer Richter – mit fast spöttischem Unterton: „Es muss ernsthaft in Betracht gezogen werden, dass der Bedarf erheblich überschätzt worden ist.“
Mehr siehe hier: „junge Welt“ vom 18. April 2017, Seite 5
Aktualisierung von Ende Mai 2017: Inzwischen hat das VG Bremens Landesregierung, aufgefordert, zum OVG Beschluss Stellung zu nehmen, die bereits verlängerte Frist dafür läuft Mitte Juli ab.