Windkraft-Altlasten

Soeben hat die Bre­mer­ha­ve­ner „Nordsee-Zeitung“ ent­hüllt, dass sich man­che Geneh­mi­gungs­be­hör­den anschei­nend über gel­ten­des Recht hin­weg­set­zen, um die Betrei­ber von Wind­kraft­an­la­gen (an Land) bei den Kos­ten für die Ent­sor­gung aus­ge­dien­ter Roto­ren zu ent­las­ten. Wie wird das eigent­lich auf See gehandhabt?

In einem aktu­el­len Zei­tungs­be­richt ist die Rede von einem Hof­be­sit­zer zwi­schen Mit­tel­ste­na­he und Lam­stedt im nörd­li­chen Land­kreis Cux­ha­ven: Der hat zwar durch­ge­setzt, dass eini­ge aus­ge­dien­te Wind­rä­der in der Umge­bung sei­nes denk­mal­ge­schüt­zen Anwe­sens abge­baut wer­den müs­sen – muss aber nun zuse­hen, wie nach den einst hoch auf­ra­gen­den Mas­ten und Stümp­fen der Fun­da­ment­be­ton „nur bis zu einer Tie­fe von 2,50 Metern unter der Gelän­de­ober­kan­te“ aus­ge­gra­ben wird. „Alles, was dar­un­ter liegt, bleibt im Boden zurück“, betont der Zei­tungs­be­richt: „Bis zu 30 Meter tief kön­nen die Stahl­trä­ger, die das schwe­re Windrad-Gerüst hal­ten, in die Erde ragen.“

Seit 2004 sei der Rück­bau von still­ge­leg­ten Wind­rä­dern im Bau­ge­setz­buch vor­ge­schrie­ben, heißt es wei­ter; sie dürf­ten nicht als Rui­ne in der Land­schaft ste­hen blei­ben, auch die Fun­da­men­te müss­ten raus und die Ver­sie­ge­lung des Bodens rück­gän­gig gemacht wer­den. Gera­de Letz­te­res aber scheint der zustän­di­gen Behör­de als Vor­wand zu die­nen, nicht den voll­stän­di­gen Rück­bau ein­zu­for­dern. Und das geht so:

Einer­seits hat die Kreis­ver­wal­tung Cux­ha­ven laut „Nordsee-Zeitung“ fest­ge­legt, dass die Fun­da­men­te nur bis in eine Tie­fe von 2,50 Metern abge­baut wer­den müs­sen. Denn dann bestehe „der Effekt der Ver­sie­ge­lung nicht mehr“, wird Bauamts-Leiter Andre­as Eick­mann zitiert: „Bis zu einer sol­chen Tie­fe kann heut­zu­ta­ge gepflügt wer­den. Das heißt, dort kann sich wie­der eine nor­ma­le Boden­struk­tur entwickeln.“

Das ist die eine Sei­te – die ande­re ist die Sache mit dem Ver­zicht auf den kom­plet­ten Rück­bau: Laut Zei­tungs­be­richt beruft sich der Bauamts-Leiter auf Ein­wän­de der Was­ser­schutz­be­hör­de: „Die Kol­le­gen hat­ten Furcht, dass das Ober­flä­chen­was­ser sofort nach unten durch­schie­ßen könn­te, wenn die Stahl­trä­ger her­aus­ge­ris­sen sind“ wird Eick­mann zitiert. Das Ober­flä­chen­was­ser sei bekannt­lich oft mit Nitrat belas­tet – und wenn das gleich in tie­fe­re Grundwasser-Schichten „durch­schie­ßen“ wür­de, hät­te das fata­le Fol­gen. Des­halb also nur 2,50 Meter – sozu­sa­gen aus öko­lo­gi­scher Rücksichtnahme…

Übri­gens ist das laut „Nordsee-Zeitung“ kein Allein­gang des Land­krei­ses Cux­ha­ven: „In fast allen Krei­sen der wind­rei­chen Küs­te, dort, wo die meis­ten Wind­rä­der ste­hen, wer­den die Fun­da­men­te nicht kom­plett abge­baut“, schreibt das Blatt: „In Schleswig-Holstein reicht sogar ein Rück­bau von einem Meter unter Flur aus.“ Zugleich räumt die Zei­tung ein, es sei „für die Betrei­ber … vor allem eine finan­zi­el­le Fra­ge“, denn es kos­te „sehr viel Geld, den schwe­ren Stahl­be­ton wie­der aus dem Boden zu bekommen“.

Zei­tungs­re­dak­teu­rin Inga Han­sen, die den Bericht recher­chier­te und ver­fass­te, hat dazu in einem klei­nen Kom­men­tar einen sehr kla­ren Stand­punkt for­mu­liert: „Dabei ist es eigent­lich ein­fach: Wer etwas in die Land­schaft setzt, muss es auch wie­der abbau­en, wenn er es nicht mehr nutzt. Und zwar ganz und gar. Dass das teu­er wird, muss ein Betrei­ber ein­kal­ku­lie­ren. Da soll­ten die Behör­den kei­ne Kom­pro­mis­se machen. Auch wenn man im Windkraft-Eldorado Cux­land vie­le Sym­pa­thien für die erneu­er­ba­ren Ener­gien hegt.“

Dem ist aus Sicht der WATERKANT eigent­lich nur eines hin­zu­zu­fü­gen – eine Fra­ge: Wie ist eigent­lich die Ent­sor­gung für irgend­wann nicht mehr benö­tig­te Offshore-Windanlagen geregelt?

Quel­le: „Nordsee-Zeitung“ vom 21. Febru­ar 2018, Sei­te 19; Kurz­fas­sung hier

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WATERKANT-Redaktion