Soeben hat die Bremerhavener „Nordsee-Zeitung“ enthüllt, dass sich manche Genehmigungsbehörden anscheinend über geltendes Recht hinwegsetzen, um die Betreiber von Windkraftanlagen (an Land) bei den Kosten für die Entsorgung ausgedienter Rotoren zu entlasten. Wie wird das eigentlich auf See gehandhabt?
In einem aktuellen Zeitungsbericht ist die Rede von einem Hofbesitzer zwischen Mittelstenahe und Lamstedt im nördlichen Landkreis Cuxhaven: Der hat zwar durchgesetzt, dass einige ausgediente Windräder in der Umgebung seines denkmalgeschützen Anwesens abgebaut werden müssen – muss aber nun zusehen, wie nach den einst hoch aufragenden Masten und Stümpfen der Fundamentbeton „nur bis zu einer Tiefe von 2,50 Metern unter der Geländeoberkante“ ausgegraben wird. „Alles, was darunter liegt, bleibt im Boden zurück“, betont der Zeitungsbericht: „Bis zu 30 Meter tief können die Stahlträger, die das schwere Windrad-Gerüst halten, in die Erde ragen.“
Seit 2004 sei der Rückbau von stillgelegten Windrädern im Baugesetzbuch vorgeschrieben, heißt es weiter; sie dürften nicht als Ruine in der Landschaft stehen bleiben, auch die Fundamente müssten raus und die Versiegelung des Bodens rückgängig gemacht werden. Gerade Letzteres aber scheint der zuständigen Behörde als Vorwand zu dienen, nicht den vollständigen Rückbau einzufordern. Und das geht so:
Einerseits hat die Kreisverwaltung Cuxhaven laut „Nordsee-Zeitung“ festgelegt, dass die Fundamente nur bis in eine Tiefe von 2,50 Metern abgebaut werden müssen. Denn dann bestehe „der Effekt der Versiegelung nicht mehr“, wird Bauamts-Leiter Andreas Eickmann zitiert: „Bis zu einer solchen Tiefe kann heutzutage gepflügt werden. Das heißt, dort kann sich wieder eine normale Bodenstruktur entwickeln.“
Das ist die eine Seite – die andere ist die Sache mit dem Verzicht auf den kompletten Rückbau: Laut Zeitungsbericht beruft sich der Bauamts-Leiter auf Einwände der Wasserschutzbehörde: „Die Kollegen hatten Furcht, dass das Oberflächenwasser sofort nach unten durchschießen könnte, wenn die Stahlträger herausgerissen sind“ wird Eickmann zitiert. Das Oberflächenwasser sei bekanntlich oft mit Nitrat belastet – und wenn das gleich in tiefere Grundwasser-Schichten „durchschießen“ würde, hätte das fatale Folgen. Deshalb also nur 2,50 Meter – sozusagen aus ökologischer Rücksichtnahme…
Übrigens ist das laut „Nordsee-Zeitung“ kein Alleingang des Landkreises Cuxhaven: „In fast allen Kreisen der windreichen Küste, dort, wo die meisten Windräder stehen, werden die Fundamente nicht komplett abgebaut“, schreibt das Blatt: „In Schleswig-Holstein reicht sogar ein Rückbau von einem Meter unter Flur aus.“ Zugleich räumt die Zeitung ein, es sei „für die Betreiber … vor allem eine finanzielle Frage“, denn es koste „sehr viel Geld, den schweren Stahlbeton wieder aus dem Boden zu bekommen“.
Zeitungsredakteurin Inga Hansen, die den Bericht recherchierte und verfasste, hat dazu in einem kleinen Kommentar einen sehr klaren Standpunkt formuliert: „Dabei ist es eigentlich einfach: Wer etwas in die Landschaft setzt, muss es auch wieder abbauen, wenn er es nicht mehr nutzt. Und zwar ganz und gar. Dass das teuer wird, muss ein Betreiber einkalkulieren. Da sollten die Behörden keine Kompromisse machen. Auch wenn man im Windkraft-Eldorado Cuxland viele Sympathien für die erneuerbaren Energien hegt.“
Dem ist aus Sicht der WATERKANT eigentlich nur eines hinzuzufügen – eine Frage: Wie ist eigentlich die Entsorgung für irgendwann nicht mehr benötigte Offshore-Windanlagen geregelt?
Quelle: „Nordsee-Zeitung“ vom 21. Februar 2018, Seite 19; Kurzfassung hier