Ende Mai hat ein Hoteliers-Ehepaar von der Ostfriesischen Insel Langeoog – gemeinsam mit weiteren Familien aus fünf EU-Staaten, Kenia und Fidschi – eine Sammelklage gegen die Europäische Union eingereicht. Sie verlangen, unterstützt von den NGOs Climate Action Network Europe, Protect the Planet und Germanwatch, von der EU-Kommission mehr Engagement für den Klimaschutz.
Konkret verlangen die Familien, die sich alle vom Meeresspiegelanstieg bedroht sehen, die EU müsse die CO2-Emissionen stärker reduzieren, insbesondere das aktuell geltende Ziel einer Emissionsminderung um 40 Prozent bis 2030, bezogen auf das Niveau von 1990, sei bei weitem nicht genug. Die aktuelle Klimapolitik würde ihre Grundrechte auf Leben und Gesundheit, auf das Wohl ihrer Kinder sowie auf Eigentum und Berufsfreiheit verletzen. Prozessvertreter des Langeooger Ehepaars ist der Bremer Umweltrechtsprofessor Gerd Winter.
Mit der Klage soll die EU gezwungen werden, ihr Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen so zu verschärfen, dass dieser Grundrechtsschutz gewährleistet ist. Dafür müssten die jährlichen Emissionen um mindestens 50-60 Prozent, verglichen mit 1990, reduziert werden. Die EU müsse eine aktive Rolle in der europäischen Klimaschutzpolitik spielen, sie sei nicht lediglich Moderatorin von Konflikten zwischen den Mitgliedsstaaten, sondern eine eigene Handlungsebene, die die Grundrechte der Menschen zu schützen habe. Klimaschutz sei ein subjektives Recht, nicht lediglich objektives Gebot, das gelte vor allem für Kinder, die unter dem Klimawandel stärker als heutige Erwachsenen-Generationen zu leiden haben und deshalb nicht diskriminiert werden dürfen. Bezüglich der überseeischen Kläger wird argumentiert, dass die EU-Grundrechte nicht nur für EU-Bürger gälten, sondern für alle, die durch das Handeln – oder Nichthandeln – der EU betroffen sind.
Quelle: Medienberichte und Info Prof. Gerd Winter vom 24. Mai 2018