Elbvertiefung „nicht genehmigungsfähig“

Das Akti­ons­bünd­nis „Leben­di­ge Tideel­be“ aus BUND, NABU und WWF hat laut Pres­se­mit­tei­lung von Anfang Mai sei­ne Stel­lung­nah­me zu den ergän­zen­den Plan­un­ter­la­gen zur umstrit­te­nen Elb­ver­tie­fung an die zustän­di­gen Behör­den über­mit­telt. Auf Grund­la­ge der jetzt vor­lie­gen­den Pla­nung dür­fe die Elb­ver­tie­fung nicht geneh­migt wer­den, argu­men­tie­ren die drei Verbände. 
Bekannt­lich hat­te das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt im ver­gan­ge­nen Jahr die bis­he­ri­ge Pla­nung für teil­wei­se rechts­wid­rig erklärt, indem sie der Maß­nah­me zwar grund­sätz­lich zustimm­ten, aber Nach­bes­se­run­gen ver­lang­ten. Die­se Ergän­zun­gen hat­ten die Pla­ner Anfang März vor­ge­legt – ver­fah­rens­tech­nisch ist es so, dass nach Ein­gang aller Stel­lung­nah­men dazu ein so genann­ter Pla­ner­gän­zungs­be­schluss ergeht; erst der ist beklag­bar, die Ver­bän­de wer­den daher erst dann ent­schei­den, ob sie erneut Rechts­mit­tel ein­le­gen werden.

Inhalt­lich stel­len die Ver­bän­de, grob gesagt, erheb­li­che Män­gel bezüg­lich der von den Rich­tern gefor­der­ten Nach­bes­se­run­gen fest. Ins­be­son­de­re sei­en nun noch weni­ger Aus­gleichs­flä­chen fest­ge­legt wor­den als bis­her schon geplant. Die­se neu zu schaf­fen­den Flä­chen sei­en zudem kaum für den Schierlings-Wasserfenchel, des­sen Schutz einen Schwer­punkt des Ver­fah­rens aus­macht, geeignet.

Zu den neu geplan­ten Kohä­renz­maß­nah­men (Aus­gleichs­maß­nah­men) heißt es unter ande­rem, auf der so genann­ten Bill­wer­der Insel soll­ten zwei alte Absetz­be­cken der Ham­bur­ger Was­ser­wer­ke teil­wei­se abge­ris­sen und als Lebens­raum für den Schierlings-Wasserfenchel ent­wi­ckelt wer­den. Die Ver­bän­de mel­den indes „erheb­li­che Zwei­fel“ an, ob die neu model­lier­te Bau­schutt­land­schaft mit Sand­über­de­ckung tat­säch­lich einen geeig­ne­ten Wuchs­stand­ort dar­stellt. Der Schierlings-Wasserfenchel sei abhän­gig von bestimm­ten Tide-Wasserständen, Berech­nun­gen für geeig­ne­te Wuchs­stand­or­te sei­en daher feh­ler­haft, wenn sie die rea­le Ent­wick­lung zuneh­men­den Tiden­hubs ignorierten.

Der För­der­kreis „Ret­tet die Elbe“ (RdE) hat sich der Stel­lung­nah­me der genann­ten Ver­bän­de ange­schlos­sen, betont aber in der Kohä­renz­fra­ge ergän­zend: „Die geplan­te Maß­nah­me soll kei­nes­wegs den natür­li­chen Zustand wie­der­her­stel­len. Sie ersetzt eine tech­ni­sche Anla­ge, die Absetz­be­cken des Was­ser­werks, durch eine eben­so künst­li­che Gar­ten­bau­an­la­ge zwecks Zucht des Schierlings-Wasserfenchels.“ Und: „Zwi­schen dem (noch) natur­na­hen Lebens­raum Ästu­ar und einem bota­ni­schen Gar­ten gibt es kei­ne Kohä­renz. Der … Titel ‚Kohä­renz­maß­nah­me‘ ist ein wei­te­rer Eti­ket­ten­schwin­del, der die Auf­la­ge des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts nicht erfül­len kann.“

Quel­len: Pres­se­mit­tei­lun­gen des Akti­ons­bünd­nis­ses Leben­di­ge Tideel­be sowie
des För­der­krei­ses „Ret­tet die Elbe“ vom 4. Mai 2018

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WATERKANT-Redaktion