Das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ aus BUND, NABU und WWF hat laut Pressemitteilung von Anfang Mai seine Stellungnahme zu den ergänzenden Planunterlagen zur umstrittenen Elbvertiefung an die zuständigen Behörden übermittelt. Auf Grundlage der jetzt vorliegenden Planung dürfe die Elbvertiefung nicht genehmigt werden, argumentieren die drei Verbände.
Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr die bisherige Planung für teilweise rechtswidrig erklärt, indem sie der Maßnahme zwar grundsätzlich zustimmten, aber Nachbesserungen verlangten. Diese Ergänzungen hatten die Planer Anfang März vorgelegt – verfahrenstechnisch ist es so, dass nach Eingang aller Stellungnahmen dazu ein so genannter Planergänzungsbeschluss ergeht; erst der ist beklagbar, die Verbände werden daher erst dann entscheiden, ob sie erneut Rechtsmittel einlegen werden.
Inhaltlich stellen die Verbände, grob gesagt, erhebliche Mängel bezüglich der von den Richtern geforderten Nachbesserungen fest. Insbesondere seien nun noch weniger Ausgleichsflächen festgelegt worden als bisher schon geplant. Diese neu zu schaffenden Flächen seien zudem kaum für den Schierlings-Wasserfenchel, dessen Schutz einen Schwerpunkt des Verfahrens ausmacht, geeignet.
Zu den neu geplanten Kohärenzmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) heißt es unter anderem, auf der so genannten Billwerder Insel sollten zwei alte Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke teilweise abgerissen und als Lebensraum für den Schierlings-Wasserfenchel entwickelt werden. Die Verbände melden indes „erhebliche Zweifel“ an, ob die neu modellierte Bauschuttlandschaft mit Sandüberdeckung tatsächlich einen geeigneten Wuchsstandort darstellt. Der Schierlings-Wasserfenchel sei abhängig von bestimmten Tide-Wasserständen, Berechnungen für geeignete Wuchsstandorte seien daher fehlerhaft, wenn sie die reale Entwicklung zunehmenden Tidenhubs ignorierten.
Der Förderkreis „Rettet die Elbe“ (RdE) hat sich der Stellungnahme der genannten Verbände angeschlossen, betont aber in der Kohärenzfrage ergänzend: „Die geplante Maßnahme soll keineswegs den natürlichen Zustand wiederherstellen. Sie ersetzt eine technische Anlage, die Absetzbecken des Wasserwerks, durch eine ebenso künstliche Gartenbauanlage zwecks Zucht des Schierlings-Wasserfenchels.“ Und: „Zwischen dem (noch) naturnahen Lebensraum Ästuar und einem botanischen Garten gibt es keine Kohärenz. Der … Titel ‚Kohärenzmaßnahme‘ ist ein weiterer Etikettenschwindel, der die Auflage des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfüllen kann.“
Quellen: Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses Lebendige Tideelbe sowie
des Förderkreises „Rettet die Elbe“ vom 4. Mai 2018