Kein Steuergeld mehr für Ausflaggung“ (Update)

Anfang die­ser Woche hat die Bun­des­fach­be­reichs­kon­fe­renz Ver­kehr der Gewerk­schaft ver.di die Anträ­ge der Ham­bur­ger Fach­be­reichs­kon­fe­renz Ver­kehr, über die wir hier am 25. Sep­tem­ber 2018 berich­tet haben, mit nur leich­ten – eher for­ma­len – Ände­run­gen ange­nom­men: ein tol­ler Erfolg!

Wie bereits berich­tet, ver­langt einer die­se Anträ­ge, die gesam­te staat­li­che Schiff­fahrts­för­de­rung „in der jet­zi­gen Form“ abzu­schaf­fen und „zukünf­tig“ nur noch zu gewäh­ren, wenn die Schif­fe begüns­tig­ter Ree­der unter deut­scher Flag­ge fah­ren. Somit ist die­se For­de­rung also jetzt offi­zi­ell Beschluss­la­ge der Orga­ni­sa­ti­on (der zwei­te Antrag befass­te sich mit den Fol­gen der Digitalisierung).

Update 15. Mai 2019: Eigent­lich hät­te ein sol­cher Beschluss auch auf die 11. Natio­na­le Mari­ti­me Kon­fe­renz (NMK) in Fried­richs­ha­fen gehört – ver.di hat aus die­sem Anlass eigens ein umfang­rei­ches Posi­ti­ons­pa­pier vor­ge­legt. Bedau­er­li­cher­wei­se fin­det sich in die­sem Papier nur eine deut­lich schwä­che­re For­mu­lie­rung, die die eigent­li­che Inten­ti­on des Ham­bur­ger Antrags eher ver­wäs­sert: Finan­zi­el­le staat­li­che För­de­run­gen müss­ten „nach der Maß­ga­be erfol­gen, dass dadurch ein Mehr­wert für Staat und Steu­er­zah­ler durch Erhalt und Auf­bau von Beschäf­ti­gung ent­steht“, heißt es nur noch, die För­de­rung müs­se „mit geziel­ter und effek­ti­ver Kon­trol­le der nach­weis­li­chen Effek­te auf die Beschäf­ti­gung ein­her­ge­hen“. Von irgend­ei­ner Flag­gen­bin­dung ist kei­ne Rede – scha­de für die Ham­bur­ger Initia­to­ren und scha­de für die Sache.

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WATERKANT-Redaktion