2015 / 03 – Schiffbau verstaatlichen?

Pres­se­mit­tei­lung 3 / 2015

Schiff­bau verstaatlichen?
Kri­tik an Werft­chef Ber­nard Mey­er genügt nicht –
neue Ideen und Mög­lich­kei­ten prüfen!

Sand­stedt / Ems­det­ten, den 28. Sep­tem­ber 2015

Es wäre Zeit für den Staat. Tei­le der deut­schen Schiff­bau­in­dus­trie zu ver­staat­li­chen, wäre eine her­vor­ra­gen­de Idee“ – die­sen Vor­schlag hat jetzt der „För­der­kreis WATERKANT e. V.“ zur Dis­kus­si­on gestellt.

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Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen sowohl beim nach Luxem­burg geflo­he­nen Meyer-Konzern als auch bei ande­ren Werf­ten, etwa dem an malay­si­sche Mit­eig­ner ver­äu­ßer­ten Lloyd in Bre­mer­ha­ven, erfor­der­ten drin­gend staat­li­ches Han­deln, so die WATERKANT-These: Öffent­li­che Standort-Investitionen aus Steu­er­gel­dern, die den Kom­mu­nen und Küs­ten­län­dern stän­dig abver­langt wer­den, erfor­der­ten es, dass die öffent­li­che Hand auch die Kon­trol­le behält.

Gera­de der Meyer-Konzern lie­fe­re Bei­spie­le genug, um sol­ches Ein­grei­fen zu recht­fer­ti­gen, erläu­tert der „För­der­kreis WATERKANT“ in der jüngs­ten Aus­ga­be sei­ner Quar­tals­zeit­schrift: Immer wei­te­re Ver­tie­fun­gen und Unter­halts­bag­ge­run­gen der Ems, Affä­re um Leih- und Werk­ver­trags­ar­bei­ter, Umge­hung von Mit­be­stim­mungs­re­geln, Kün­di­gung unlieb­sa­mer Beleg­schafts­ver­tre­ter – die Mey­er Werft und ihr Patri­arch Ber­nard Mey­er prak­ti­zier­ten eine Unter­neh­mens­phi­lo­so­phie, die volks­wirt­schaft­lich nicht mehr trag­bar sei. Einer­seits wür­den kon­ti­nu­ier­lich staat­li­che Leis­tun­gen und Struk­tu­ren in Anspruch genom­men und ein­ge­for­dert, ande­rer­seits aber sozia­le Regeln und gesell­schaft­li­che Nor­men igno­riert oder – wie aktu­ell durch die Konzernsitz-Verlagerung – unter­lau­fen. Und auch beim Lloyd sind die jüngst ver­laut­bar­ten Zukunfts­plä­ne der neu zusam­men­ge­setz­ten Anteils­eig­ner stark abhän­gig von staat­li­chen Infrastruktur-Investitionen, ohne dass es dafür ver­brief­te Standort- oder Arbeits­platz­ga­ran­tien gebe.

Im Jah­re 2009, erin­nert WATERKANT, ermäch­tig­te der Bun­des­tag mit dem „Ret­tungs­über­nah­me­ge­setz“ die Bun­des­re­gie­rung, kri­seln­de Ban­ken zu ver­staat­li­chen, indem die Aktio­nä­re teil­wei­se ent­eig­net wur­den. Ein „Abwan­de­rungs­ver­hin­de­rungs­ge­setz“, um öffent­li­che Stand­ort­in­ves­ti­tio­nen vor der Gefahr ihrer Ent­wer­tung zu schüt­zen, wäre auch zur Erzwin­gung einer Min­dest­be­tei­li­gung an den Werf­ten ohne wei­te­res mög­lich. Die bevor­ste­hen­de 9. Natio­na­le Mari­ti­me Kon­fe­renz (NMK) Mit­te Okto­ber in Bre­mer­ha­ven wäre ein geeig­ne­tes Forum, um sei­tens der ver­an­stal­ten­den Bun­des­re­gie­rung der­ar­ti­ges Han­deln auf den Weg zu brin­gen, zumin­dest aber die öffent­li­che Dis­kus­si­on dar­über zu beginnen.