Die Bremer Woll-Kämmerei: Ein Störfall seit mehr als 100 Jahren

Die Wolle ist weiß - aber der Rest?

Von Peter Ullrich

Durch einen Störfall geriet in diesem Sommer der nordbremische Industriebetrieb Bremer Woll-Kämmerei (BWK) am Ufer der Unterweser in die örtlichen Schlagzeilen: Nach einem Kesselschaden in der werkseigenen Sonderabfallverbrennungsanlage kippte zunächst die Werkskläranlage um, dann lief mehrere Tage lang eine fettige und sauerstoffzehrende Brühe in den Fluss, denn die laufende Produktion konnte ja nicht gestoppt werden: die Aufträge, die Arbeitsplätze,... - Was Insider längst wussten, wurde hier für die Öffentlichkeit noch einmal krass deutlich: Die BWK besitzt trotz hundertzehnjährigen Bestehens immer noch keine rechtsgültige Einleitungserlaubnis für ihre Abwässer in die Weser. Salopp gesagt: Der Bremer Umwelt-Senator, derzeit der Grüne Ralf Fücks, duldet seit vielen Jahren eine nicht rechtskräftig genehmigte Einleitung, auch wenn die zuständige Fachbehörde brav jedes Jahr die Abwasserabgabe aus den behördlichen Überwachungsmessungen be- und verrechnet.
Gegründet hat sich die Bremer Woll-Kämmerei aus der Mitte der bremischen Kaufmannschaft. Die Einlassung bremischer Kaufleute in den florierenden Wollhandel Mitte des 19. Jahrhunderts hatte die Idee geboren, Rohwollen in Bremen von Übersee anzulanden, zu waschen und zur Weiterverarbeitung wieder zu exportieren. Die 1872 in Lesum errichtete Wollwäsche wurde solch ein Erfolg, dass eine Runde bremischer Kaufleute nördlich Bremens in Blumenthal (und damit im Reichszollgebiet Hannovers) ab 1882 eine neue Wollwäsche mitsamt Kämmerei errichtete, die bereits während ihres Probebetriebes erweitert werden musste und innerhalb weniger Jahre die Belegschaft von 100 auf über 1000 anwachsen ließ.

Für den gewählten Standort in Bremen-Nord gab es mehrere vorteilhafte Gründe: Zum einen ließen die damaligen Planungen für die Begradigung und Vertiefung der Unterweser erwarten, dass die überseeischen Rohwollen per Schiff direkt angelandet werden konnten. Des weiteren gab es reichlich Platz am Weserhang und in den Marschwiesen der Mündung der Blumenthaler Aue (einem kleinen, in die Weser fließenden Geestbach) auch für eventuelle Erweiterungen der Produktionsanlagen. Geeignetes weiches Wasser zum Waschen der Wolle war reichlich vorhanden (eben aus dem Geestbach), und schließlich waren die Anlage und die damit verbundenen "Belästigungen" (fettiges Abwasser, starke Geruchsentwicklungen) weit genug entfernt von der Stadt Bremen.

Dass nach wenigen Jahren die Wollwäsche in Lesum geschlossen wurde und das ausgemacht bremische Kapital der BWK (in der Anfangsphase konnten nur Bürger Bremens Vorstandsmitglieder werden, die außerhalb bremischer Grenzen liegende Firma war über diese Konstruktion voll in die hanseatische Handelskammer integriert) sich mit allen regionalen, nationalen und internationalen Konkurrenten anlegte und dabei neben der Verdrängung lästiger Konkurrenten ansehnliche Renditen erwirtschaftete, sei nur am Rande erwähnt. Ebenfalls nicht weiter beschrieben werden soll im folgenden die wechselhafte, aber immer wieder höchst erfolgreiche Entwicklung der Blumenthaler Produktionsstätte über beide Weltkriege bis in die heutige Zeit.
Zweifelhafte Deponien
Bereits zu Anfang der Produktionsaufnahme in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts musste die BWK umfangreiche Entschädigungsgelder an die unterhalb der Abwassereinleitungen befindlichen Weseranlieger zahlen, um eine Genehmigung zur Ableitung der hochbelasteten Abwässer in die Weser vom Königreich Preußen zu erhalten. Der damalig ausgesprochenen Aufforderung, umgehend für eine Klärung der Abwässer aus der Wollwäsche zu sorgen, folgte die BWK über Jahrzehnte bis weit in die siebziger Jahre dieses Jahrhunderts nicht. Auch im Umgang mit der Abfallbeseitigung aus der Produktion zeigte die BWK "zeitübliches" Gebaren: Mehrere Betriebsdeponien wurden über die Jahrzehnte in den Marschwiesen und am angrenzenden Weserhang angelegt und wieder überbaut, meist vermischt vom Abbruchschutt zu klein gewordener Hallen. Die Rückgewinnung eines Großteils des Wollfettes aus dem Waschwasser führte zudem zu extremen Geruchsbelästigungen. Über das gesamte Stadtgebiet Blumenthals breitete sich über Jahrzehnte ein beißender und stechender buttersäureartiger Gestank, der erst mit der Einführung einer neuen und einträglicheren Fettspaltung Anfang der achtziger Jahre entschärft wurde.

Begünstigt wurde dieser "kaufmännische" Umgang mit der Umwelt durch den steten Wechsel der Zuständigkeit preußischer und später bremischer Behörden für Wasser, Luft und Abfall sowie durch den erheblichen Einfluss der bremischen Aktienbesitzer auf den Bremer Senat (die Landesregierung). Die BWK zahlte über die vielen Jahre selbst in Krisenzeiten immer eine stattliche Dividende an die Aktionäre und blieb für einen ganzen Stadtteil der Hauptarbeitgeber, auch wenn in unmittelbarer Nachbarschaft sich der Bremer Vulkan als Werftstandort entwickelte.

Als 1962 das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verabschiedet wurde, versprach die BWK, sich um die Errichtung einer Betriebskläranlage zu bemühen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen an Abwassereinleitungen in Gewässer in Zukunft erfüllen zu können. Gutachten mit jahrelanger Laufzeit wurden nach und nach für einzelne Teilbereiche der Abwasserklärung und der Betriebsoptimierung in Auftrag gegeben - und immer fristgerecht verlängert. Zudem hatte die BWK für ihre Abwassereinleitungen, die ja bereits aus der Zeit des preußischen Wasserrechts stammten, ein "altes Recht" beantragt. "Alte Rechte" stellen einen rechtspolitisch sehr schwierigen Begriff im Wasserhaushaltsgesetz von 1962 dar und sollten den bereits vor Verabschiedung des Gesetzes bestehenden Abwassereinleitungen für eine bestimmte Frist Bestandsschutz gewähren. Eine Einleitung konnte allerdings nur dann als "altes Recht" - und damit als Ausnahme von der Regel - anerkannt werden, wenn sie sich in der Zeit nach 1962 in Lage, Menge und Zusammensetzung nicht wesentlich geändert hatte.
Immer nur "alte Rechte"
Die damals zuständige Wasserbehörde des Bundes erkannte ein solch "altes Recht" für die BWK genauso wenig an wie die mittlerweile zuständige Wasserbehörde beim bremischen Umweltsenator, beide fühlten und fühlen sich weiterhin berufen, bei Planung und Ausgestaltung der Abwasserbearbeitung mitzureden. Trotzdem sieht sich die BWK mit ihrer Vorgehensweise, Schritt um Schritt und keinesfalls überstürzt die Abwasserfrage zu klären, seit vielen Jahren im vollen Recht des Rechtsstaates - auch wenn sie seit Antragstellung immer wieder durch umfangreiche Modernisierungen Lage und Auslegung des betriebseigenen Kanalnetzes mitsamt der Ableitungsrohre in die Weser veränderte, auch wenn sie durch ständige Umstellungen der Produktion die Zusammensetzung des Abwassers änderte.

Nach heftigen Rangeleien mit der Behörde (Anzeige wegen illegaler Abfallbeseitigung und illegaler Abwassereinleitung, Verbot der Einleitung ungeklärter Abwässer durch die Behörde, Widerspruch vor Gericht von Seiten der BWK) versprach die BWK Anfang der achtziger Jahre, für die hoch belasteten Wollwaschwässer eine Verbrennungsanlage zu errichten und damit das Betriebsabwasser von seiner Hauptverschmutzungsquelle zu entlasten. Für die verbleibenden Betriebsabwässer (unter anderem aus der Produktion und Verarbeitung von Chemiefasern - einem weiteren Produktionsschwerpunkt der BWK neben der Wollveredlung) sollte eine biologische Kläranlage gebaut werden, die den gesetzlichen Anforderungen nach Stand der Technik weitgehend entsprechen würde. Selbstverständlich wurde für Planung und Errichtung der Behandlungsanlagen eine Anrechnung auf die zu zahlende Abwasserabgabe beantragt und auch genehmigt, so dass fast alle nötigen Investitionen im Abwasserbereich mit der Abwasserabgabe verrechnet bzw. über Subventionen und anderweitige staatliche Forschungsgelder finanziert werden konnten.
Niederlage vor Gericht
Als die Verbrennungsanlage Mitte der achtziger Jahre nach langen Streitereien über mögliche Emissionen und nach einjährigem Probelauf in Betrieb ging, tat sie das mit einer Genehmigung von der Luftseite her (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz, BImschG) durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Der Aufforderung, sich einem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren auch für die verbliebenen Betriebsabwässer und der dafür mehr oder weniger zeitgleich in Betrieb gegangenen Kläranlage zu unterwerfen, um so die Quasi-Illegalität der seit mehr als hundert Jahren bestehenden Ableitungen von mangelhaft geklärten Betriebsabwässern in die Weser zu beenden, folgte die BWK allerdings nicht; wieder begründete die Firma ihre Weigerung damit, Inhaber eines "alten Rechts" für die Abwassereinleitungen zu sein; einem erneut ausgesprochenen Einleitungsverbot der Behörde folgte ein erneuter Widerspruch der BWK.

Vergeblich: Erst entschied das Verwaltungsgericht Bremen gegen die Wollkämmerei, dann wies auch das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die Klage der BWK im März 1993 höchstrichterlich ab. Die BWK musste sich damit "ab jetzt" einer behördlich aufgestellten wasserrechtlichen Genehmigung beugen und signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Auf anderem Terrain ist die BWK erfolgreicher. Durch Intervention bis hin zur Bundesregierung konnte verhindert werden, dass in den Fachausschüssen des Bundes und der Länder endlich eine eigene Abwasserverwaltungsvorschrift für Wollwäschereien (Anhang 54 inklusive Grenz- und Höchstwerten für Schadstoffe) erlassen wird. In diesen Verwaltungsvorschriften zum Wassergesetz sind für die verschiedenen Industrie- und Gewerbebranchen der Stand der Technik in der Abwasserbehandlung sowie Grenz- und Höchstwerte für Schadstoffe im Abwasser festgesetzt. Besonderer Streitpunkt für die BWK sind die Parameter Fischgiftigkeit, Ammonium- und Stickstoffgehalte, Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) und AOX (Summenparameter für organische Chlorverbindungen). Eine zu restriktive Grenzwertfestlegung für diese Parameter, so die BWK, mache die Aufrechterhaltung der Produktion (bei der nun einmal Frachten und Konzentrationen einzelner Schadstoffe erheblich schwanken) unmöglich und bedeute eine erhebliche Benachteiligung im europäischen Markt.
"Problematische" Pfingsten
Anfang des Jahres 1994 schienen die Verhandlungen soweit fortgeschritten, dass ein Vertragsentwurf zwischen grünem Umweltsenator und Vorstand diskutiert wurde, in dem alle noch offenen Probleme zusammengeschnürt werden sollten. Geplant war eine Selbstverpflichtung der BWK, die noch näher auszuhandelnden Grenz- und Höchstwerte innerhalb bestimmten Fristen einzuhalten.

Es war kurz vor Pfingsten. Bei der zuständigen Wasserbehörde klingelt das Telefon und der Umweltbeauftragte der Bremer Woll-Kämmerei spricht von plötzlich aufgetretenen Schwierigkeiten in der werkseigenen Hochtemperatur-Verbrennungsanlage, die die äußerst schwierigen und unangenehmen Abwässer aus der Wollwäsche entwässert und verbrennt. Zwei Tage später folgt ein Fax der Firma mit einer genaueren Beschreibung der Schwierigkeiten. Am Dienstag nach Pfingsten bittet die Firma um einen Ortstermin: Die Dinge entwickelten sich "problematisch".

Für Insider ist rasch klar, die einzige Alternative lautet: Entweder Stop der nicht bewältigbaren Abwasserflut durch Drosselung der Wollwäsche (d.h. mehr oder weniger Betriebsstillstand) - oder Duldung der Einleitung der stark fett- und waschmittelhaltigen Abwässer in die dafür nicht ausgelegte betriebseigene Kläranlage, die damit über kurz oder lang umkippen würde und das Abwasser nur noch teilgeklärt in die Weser ableitet. Eine großvolumige Zwischenspeicherung des Wollwaschwassers auf dem Betriebsgelände, so die Werksleitung, komme nicht in Frage, da die wenigen vorhandenen Zwischenspeichermöglichkeiten bereits belegt seien und andere Stapelmöglichkeiten für das Abwasser nicht in Sicht seien.

Der Umweltsenator und seine Fachbehörde sitzen in der Klemme. Läuft die Produktion uneingeschränkt weiter, wird in absehbarer Zeit die betriebseigene Kläranlage umkippen und erheblich verschmutztes Abwasser (mit hoher Sauerstoffzehrung) in die Weser fließen. Stoppt der Umweltsenator die Wollwäsche (und damit die drohende Weserverschmutzung), so heißt das Betriebsstillstand und "Gefährdung von Arbeitsplätzen", da die BWK vor allem im Lohn und mit Termin die Rohwolle wäscht.
Strafanzeigen...
Als ruchbar wird, dass die zuständige Behörde einer Ableitung der Wollwaschwässer in die betriebseigene Kläranlage und damit einer erheblichen Verschlechterung der Ablaufwerte in die Weser zustimmt, erstattet "Robin Wood" eine Woche nach Pfingsten Anzeige wegen Gewässerverschmutzung und erinnert in diesem Zusammenhang an die immer noch nicht vorhandene rechtskräftige Einleitungserlaubnis.

Auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz informiert am selben Tag die Umweltbehörde über den Störfall mit dem Tenor: " ... mussten abwägen zwischen den Arbeitsplätzen und den Auswirkungen der vorhersehbaren Gewässerbelastung. ... Die jetzigen Ablaufwerte übersteigen zur Zeit die normalen Werte um das Zwanzigfache, aber in den nächsten Tagen wird die Feuerungsanlage repariert sein und das Abwasser kann wieder verbrannt werden. ... Es wird ständig gemessen von der BWK und von der Behörde ... für die Weser sind keine größeren Gefährdungen zu befürchten."

Der Störfall ist ernster, und bis zur endgültigen Reparatur des geborstenen Abhitzekessels gelangt bis Anfang Juli - über den Daumen gepeilt - eine Schmutzwassermenge in die Weser, die der eines durchschnittlichen Jahres an abwasserabgaberelevanten Parametern entspricht. Eine biologische Beweissicherungsuntersuchung entlang der Einleitungsstelle ergibt für im Uferbereich sich anheftende Muscheln und Krebstierchen ein trostloses Bild. Da die Unterweser an der Einleitungsstelle eher einem Großschifffahrtskanal mit steiler Steinschüttung und einem Tidenhub von um die vier Meter entspricht als einem Flussunterlauf mit flachen Ufern und ausgedehnten Schilfflächen, ist diese Untersuchung der einzige Hinweis auf eine Reaktion des Flusses auf die Folgen des Störfalls.

Doch die Chance, die sich über den Störfall bietet, nämlich die BWK zu Zugeständnissen zu zwingen, verstreicht ungenutzt. Nach "erfolgreicher" Bewältigung des Störfalls (Reparatur des Verbrennungskessels und Ableitung des Abwassers in die Weser) zieht sich die BWK auf ihre alte Position zurück (mit dem Tenor: wir haben ein "altes Recht" und damit basta) und eine neue zeitraubende Runde vor den Gerichten zeichnet sich ab.
...schlummern sanft
Die noch anhängigen Ermittlungen der Umweltkripo (aufgrund der Bitte um Amtshilfe durch den Umweltsenator sowie der Straf-Anzeige von "Robin Wood") werden in gewohnter Weise im Sande verlaufen. Nachfragen bei Insidern ergaben zudem, dass die Anfang und Mitte der 80er Jahre angefallenen Strafanzeigen wegen illegaler Abfallbeseitigung sowie ungenehmigter Abwassereinleitungen weiterhin unbearbeitet bei der bremischen Staatsanwaltschaft schlummern und weder dort abgeschlossen noch weitergeleitet und vor Gericht als Verfahren eröffnet (aber auch nicht eingestellt) wurden.

Der einzige noch offene Punkt scheint zur Zeit zu sein, wie die eingeleitete zusätzliche Schmutzwassermenge sich in der Jahresabwasserabgabe 1994 niederschlagen wird. Bekanntermaßen errechnet sich die Abgabe aus dem Mittelwert der behördlich durchgeführten Kontrollmessungen. Wird die Zeit des Störfalls als Ausnahme nicht gesondert betrachtet, so würde sich die der Abgabeberechnung zugrundeliegende Abwasserfracht durch zwei mitzuzählende Messungen der Behörde während des Störfalls (mit reichlich hohen CSB-, Ammonium- und Stickstoffwerten) weit über das Maß der Vorjahre erhöhen. Klammert man hingegen den Störfall aus der Jahres-Messreihe aus und berechnet die durch den Störfall verursachte zusätzliche Abwasserfracht gesondert, so ergibt sich lediglich eine Verdopplung der Jahresschmutzwasserfracht von 1993 (was einer Verdoppelung der Abgabe entsprechen würde). Aber auch dieses dürfte für die BWK kein wirkliches Problem werden, zeigt doch die Vergangenheit: Wenn der Umweltsenator tatsächlich mal auf Barüberweisung einer Abwasserabgabe anstelle einer Verrechnung mit Investitionen für Abwasserreinhaltung bestanden hat, greift der Finanzsenator ungeachtet der maroden Haushaltslage Bremens der BWK sofort mit einer Subvention aus dem bremischen Wirtschaftsfonds rettend unter die Arme.

QUELLEN

Friedrich Jerchow: 1883 - 1983. Die Geschichte der Bremer Woll-Kämmerei zu Blumenthal, Bremen 1993.

Ein Jahrhundert BWK (1883-1983), Festschrift für die Mitarbeiter zum 100-jährigen Bestehen der BWK, Bremen 1993.

Tietjen, Alfred: Blumenthal - meine Heimat. Bildbericht vom Werden und Wachsen des Ortes Blumenthal, Blumenthal 1937.

Sir Charles, Werkszeitung der Bremer Woll-Kämmerei AG, diverse Jahrgänge.

Alles über reine Schurwolle, Veröffentlichung des Internationalen Woll-Sekreteriats in Düsseldorf (als Beilage zur BWK-Werkszeitung, Heft 16, Dezember 1991).

Hoffmann, Timmer: Produktionsintegrierter Umweltschutz, Reduzierung der Schadstoffe, Wertstoffrückgewinnung und Kreislaufführung am Beispiel des Abwasserreinigungssystems der Bremer Woll-Kämmerei, Vortragsmanuskript zum 1. Colloquium Produktionsintegrierter Umweltschutz, Bremen 1993.

Raak, Yvon: Der Kampf gegen die Wasserverschmutzung im nördlichsten Teil Frankreichs, Wasser und Boden, 8, 1986, Seite 382-385.

Öko-Test, Hefte 4/86, 5/86, 11/86: Test zu Babycremes, Wundsalben und anderen Hautkosmetika.


© WATERKANT, ISSN 1611-1583, Heft 4-1994,
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