Die Arbeitnehmerkammer Bremen verdient Unterstützung:

Vor mehr 75 Jahren wurden in Bremen die Arbeiter- und die Angestelltenkammer gegründet. Im Jahre 2001 wurden beide per Gesetz zur "Arbeitnehmerkammer Bremen" zusammengeschlossen.

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Die Aufgaben der Kammer sind vielfältig. So organisiert die Kammer beispielsweise Rechtsberatung für Arbeitnehmer (und Arbeitslose), leistet umfangreiche eigenständige Forschungsarbeit über Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Tarifrecht, soziale Entwicklungen, Gesundheitsschutz und vieles andere mehr.

Und: Ein zentraler Bereich der Kammer-Tätigkeit ist ihr umfangreiches Weiter- und Fortbildungsangebot, das von der Wirtschafts- und Sozialakademie der Kammer getragen und organisiert wird.

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Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz im Lande Bremen - das heißt in Bremen oder Bremerhaven - haben, sind Pflichtmitglieder der Arbeitnehmerkammer. Diese Pflichtmitgliedschaft wird politisch und juristisch aber immer wieder angefochten - bislang allerdings vergeblich.

Die Kritiker diffamieren die Zugehörigkeit zur Kammer als eine "Zwangsmitgliedschaft", wollen sie auf freiwilliger Basis gestaltet wissen. Dies ist nichts anderes als der Versuch, die Kammer finanziell und politisch zu schwächen und letztlich ihre den Herrschenden oft unbequeme Arbeit unmöglich zu machen. Deshalb unterstützen wir an dieser Stelle ausdrücklich die gegenwärtige Struktur der Arbeitnehmerkammer Bremen gegen alle Zerschlagungsversuche. Zugleich fordern wir an dieser Stelle auf, die von demselben politischen Lager vorgetragenen Angriffe auf den gesetzlichen Bildungsurlaub (nicht nur) im Lande Bremen entschieden abzuwehren.


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