aus Heft 1 - 1997:
Weserfähren werden unter Druck gesetzt

Der geplante Wesertunnel wird mit erheblichem politischen Druck durchgepeitscht: Neben den Landwirten und Naturschutzverbänden hatte Anfang Februar auch der Geschäftsführer der "Verkehrsbetriebe Wesermarsch" (VBW), Andreas Bettray, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß zum Bau der Dedesdorfer Röhre eingereicht. Mitte März wurde er von den Aufsichtsgremien seines Unternehmens gezwungen, diese Klage zurückzuziehen!

Die VBW sind ein hundertprozentiger Eigenbetrieb des auf dem linken Weserufer liegenden Landkreises Wesermarsch. Gegenstand des Unternehmens ist zum einen der Betrieb der beiden Unterweser-Fähren Dedesdorf-Kleinensiel und Sandstedt-Brake, zum anderen der Öffentliche Personennahverkehr im nördlichen Landkreis. Zum Umfang des Geschäftsbetriebes folgende Zahlen: Von den etwa 16 Millionen Mark, die das Unternehmen 1996 an Umsatzerlösen erzielte, entfallen rund 13 Millionen auf die beiden Fähren. Die übrigen drei Millionen werden im ÖPNV eingenommen, dessen tatsächliche Kosten somit aus Überschüssen des Fährbetriebs mitfinanziert werden. 111 Mitarbeiter beschäftigen die VBW derzeit, davon 72 im Fährbetrieb.

Bei Inbetriebnahme des Tunnels wird die Dedesdorfer Fähre eingestellt. In Sandstedt wird dann nur noch ein eingeschränkter Fährbetrieb aufrechterhalten: Derzeit fahren zwei Schiffe im ständigen Pendelverkehr, eines weiteres liegt in Reserve. Nach Inbetriebnahme des Tunnels wird ein einziges Schiff einen Taktverkehr in noch zu erprobenden Abständen fahren. Die VBW sind sich dabei bewußt, daß das möglicherweise nur eine vorübergehende Lösung ist. Wenn der nach wirtschaftlichen Kriterien berechnete Taktverkehr nicht dicht genug ist, um angenommen zu werden, und die Nachfrage weiter sinkt, bleibt auch hier nur die völlige Einstellung.

Bettray wollte mit seiner Klage einen Aufschub erreichen, um in aller Ruhe die Situation analysieren und eventuelle Ansprüche der VBW gegen die Tunnelplaner prüfen zu können - aus Sorge um das Unternehmen und um die Arbeitsplätze. Dabei geht es um einiges: Wenn der Tunnel 2003 in Betrieb gehen sollte, wären wegen Altersfluktuation noch 60 der heute 72 Fähren-Beschäftigten in VBW-Diensten. Da der Fährbetrieb bis zuletzt in vollem Umfang aufrechterhalten werden muß, bleibt bei Ausscheiden Einzelner bis 2003 nur die Lösung, die Zeit bis zum Aus mit Hilfe von befristeten Verträgen zu überbrücken.

Ein kleiner Teil der 60 Leute hat es vergleichsweise gut: Sie gehören zum Stamm, der 1988 bei Gründung der VBW schon dabei war. Für sie hat damals der Landkreis eine sogenannte Patronatserklärung abgegeben - Weiterbeschäftigung bei Einstellung des Fährbetriebs unter Wahrung der Besitzstände und Ansprüche. Eine Handvoll Leute kann möglicherweise umgeschult und später im Tunnelbetrieb (Verkehrsüberwachung und Wartung) eingesetzt werden, mehr Arbeitsplätze hängen an der Röhre nicht. Die übrigen Fährmänner sollen zwar auch im ÖPNV der VBW oder anderen Bereichen des Landkreises untergebracht werden, ob das aber klappt, hängt nicht zuletzt auch von entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen und den Landkreis-Finanzen ab.

Die aber werden dann ein weiteres Mal gebeutelt: Wenn die lukrativen Fähren als Geldbringer ausfallen, werden Kreis und Gemeinden ihren ÖPNV zu bezuschussen haben, Fahrpreiserhöhungen für die Menschen in der Wesermarsch eine weitere Folge des Tunnels sein. Darüberhinaus sind die VBW laut Pachtvertrag über die Fähranleger gegenüber der Wasser- und Schiffahrtsdirektion (WSD) Aurich verpflichtet, bei Einstellung des Fährbetriebs die Anleger nicht nur abzubauen, sondern auch das Gelände zu renaturieren. Kosten allein für die Fähre Dedesdorf nach heutiger Schätzung: 2,7 Millionen Mark.

Makaber: Der Bund, vertreten durch das Verkehrsministerium (BMV), nimmt den VBW ihre wirtschaftliche Grundlage - und anschließend hält der Bund, vertreten durch die dem BMV unterstellte WSD, die Hand auf und knöpft den ausgepowerten VBW auch noch die letzte Mark ab. Wetten, daß dabei die Beschäftigten und die ÖPNV-Kunden auf der Strecke bleiben? All dies und noch mehr wollte Bettray mit seiner Klage verhindern, mindestens aber abbremsen. Aber es kam anders.

Der Kreisausschuß des Landkreistages Wesermarsch hat nach Bettrays Angaben Ende Februar dessen Entschluß, gegen den Tunnel zu klagen, zwar grundsätzlich gutgeheißen. Zugleich aber hat der Ausschuß betont, das Tunnelprojekt sei - von allen Parteien mit Ausnahme der Grünen - politisch gewollt, es diene der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Wesermarsch. Das einzelbetriebliche Interesse der VBW müsse dem gegenüber zurückgestellt werden. Also verpflichtete der Ausschuß die zur VBW-Gesellschafterversammlung gehörenden Kreistagsabgeordneten, Bettray zur Rücknahme der Klage anzuweisen. Und genau das ist am 13. März 1997 geschehen.


© WATERKANT, ISSN 1611-1583,
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