Wesertunnel Dedesdorf-Kleinensiel: Zwei Klagen sollen ihn verhindern helfen
Von dem geplanten Wesertunnel bei Dedesdorf südlich von Bremerhaven ist in der WATERKANT schon häufig die Rede gewesen (zuletzt im März-Heft 1/97). Obwohl eine relative Betroffenheit, weil's die unmittelbare Umgebung zum Redaktionsort Sandstedt betrifft, sicher eine Rolle spielt, liegt das vor allem daran, daß dieses Wesertunnel-Projekt als Bestandteil einer künftigen Küstenautobahn derzeit am weitesten gediehen ist. Von der Elbequerung außerhalb Hamburgs etwa, für das Gesamtvorhaben mindestens ebenso wichtig, wird zwar viel geredet, aber bislang gibt es nicht einmal eine definitive Entscheidung, wo die Trasse denn nun eigentlich den Fluß kreuzen soll.
Anders beim Wesertunnel. Im Januar dieses Jahres noch hatte Niedersachsens Wirtschaftsminister Peter Fischer den Abschluß des Planfeststellungsverfahrens verkündet und den Baubeginn für Herbst 1997 angekündigt. Der Herbst ist gekommen, aber bislang wird nicht gebaut.
Der Grund: Naturschutzverbände haben gegen das Tunnelvorhaben Klagen eingereicht, und bislang gibt es über diese Klagen noch keine gerichtlichen Entscheidungen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich der Frage der Trassenführung und der BürgerInnen-Betroffenheit angenommen und klagt im Namen eines Einwohners der Gemeinde Rastede. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) haben eine gemeinsame Verbandsklage eingereicht, die sich auf Planungsmängel und Bedarfskritik konzentriert.
Zunächst zum Verfahren des BUND: Die Behauptung der Tunnelplaner, daß eine neue Weserquerung nur für den regionalen Autoverkehr attraktiv sei, haben die Gegner des Projekts immer weit von sich gewiesen. Sowohl das Gerangel um die Bedarfszahlen für den Bundesverkehrswegeplan als auch etliche andere amtliche und halboffizielle Stellungnahmen haben wieder und wieder klargemacht, daß durch den Tunnel eben doch auch Fernverkehr fließen soll. Etliche Ortschaften zwischen Elbe und Ems, die über keine Ortsumfahrungen verfügen, werden erheblichen Mehrbelastungen im Durchgangsverkehr ausgesetzt sein. Das geht inzwischen selbst aus Gutachten der Planer hervor.
Vor allem, wenn neben dem Wesertunnel auch der sogenannte Krause-Bogen, die Anbindung der A 20 (Ostseeautobahn) an die A 1 (Hamburg-Ruhrgebiet) fertiggestellt ist, werden 4000 bis 5000 Kraftfahrzeuge, darunter 1000 Lkw, zusätzlich pro Tag durch die Dörfer donnern, deren Einwohner das Pech haben, an einer Straße zu wohnen, die auf einer Abkürzungsroute durch die Küstenregion liegt. Während beispielsweise die Autobahnverbindung von der neuen A 20 (bei Bremervörde) über die A 1 und die A 28 bis Westerstede (von dort geht es direkt nach Holland) etwa 150 Kilometer lang ist, kommen über die Route B 74 - B 71 - Wesertunnel - B 437 - L 862 - L 820 rund 30 Kilometer weniger zusammen - eine attraktive Abkürzung für Autofahrer, die etwa einem Stau am Bremer Kreuz (A 1 / A 27) entgehen wollen. Und für viele Fahrer der ohnehin etwas langsameren Brummis sind 30 Kilometer fast immer ein Zeitgewinn - ganz abgesehen davon, daß viele Lkw neuerdings ohnehin gerne die gebührenfreien Bundes- und Landstraßen nehmen, wenn der Zeitfaktor einigermaßen stimmt.
Die Folge: Das Wohnen und Leben beispielsweise in Basdahl, Volkmarst oder Heerstedt (östlich der Weser), in Jade oder Spohle (westlich der Weser) wird unerträglich. Für die Anlieger der Landesstraße 862 / 820 werden sich allein durch den Wesertunnel die Verkehrsbelastungen im Vergleich zur heutigen Situation mehr als verdoppeln.
Gerade den in diesen Ortschaften links und rechts der Weser lebenden Menschen wurde aber nie Gelegenheit gegeben, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ihre Bedenken vorzutragen, weil das Verfahren auf die Gemeinden Loxstedt und Stadland und die Stadt Nordenham beschränkt wurde. Darüber hinaus wurden sie auch nie über die drohende Verkehrsflut informiert, weil die neue umfassende Verkehrsprognose nie von offizieller Seite öffentlich ausgelegt wurde. Der BUND hatte es deshalb unternommen, die betroffenen Bürger an den Hauptbelastungsstrecken selbst über Handzettel und Pressemitteilungen zu informieren und ihnen Klageunterstützung durch den Verband anzubieten.
Unter rund zehn klagewilligen Bürgern aus Heerstedt, Kirchwistedt, Jade und Spohle war auch ein Landwirt aus Rastede-Wapeldorf, mit dem der BUND übereinkam, in Namen des Landwirtes und Hofeigentümers mit Wohnsitz direkt an der L 820 Klage gegen den Tunnelbeschluß zu führen. Nachdem der BUND kurzfristig noch ein Lärmgutachten für das Haus seines Mandanten hatte erstellen lassen, überreichte Rechtsanwalt Hubertus Baumeister im März 1997 dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine Klageschrift, die zunächst einmal Aufschub für den Tunnel erwirken soll, bis die eigentliche - unter Umständen ein bis zwei Jahre dauernde - Klage entschieden ist.
Ursprünglich hatte Baumeister wegen des Zeitdrucks der Tunnelplaner damit gerechnet, im Spätsommer 1997 den Richterspruch im Rahmen des laufenden Eilverfahrens zu bekommen. Eine Entscheidung zugunsten des BUND hätte dann erst einmal den Tunnelbau verzögert. Sollte das Gericht in der eigentlichen Klage dann ebenfalls der BUND-Argumentation folgen, könnte, nein, müßte es eigentlich zu einem Urteilsspruch kommen, der die Tunnelplaner dazu verdonnert, Planfeststellungsverfahren in allen betroffenen Gemeinden durchzuführen. Jeder Aufschub aber bedeutet einen wichtigen Teilerfolg. Denn der Wesertunnel soll ja über ein privates Vorfinanzierungskonzept gesichert und gebaut werden - und private Anleger, die auf Rendite scharf sind, lassen ihre Gelder nicht ewig liegen, bis Gerichte entschieden haben, sondern suchen sich beizeiten andere Anlagemöglichkeiten. Zu gegebener Zeit wären dann erst neue Geldquellen zu erschließen.
Vorläufig allerdings sind Hoffnungen wie diese noch abwegig, vorerst sorgt die Justiz selbst für den von den Tunnelkritikern ersehnten Aufschub. Die Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg, federführend für das Tunnelprojekt, hat die BUND-Klage mit einer Stellungnahme beantwortet, auf die wiederum der BUND-Anwalt mit einem weiteren Schriftsatz reagiert hat. Und jetzt warten die Beteiligten darauf, wann und wie es weitergeht.
Ähnlich auch beim NABU und dem NVN: Beide Verbände haben sich für ihre Verfahren der Unterstützung eines in Straßenbauverfahren versierten Bielefelder Rechtsanwalts versichert. Ihrer Ansicht nach sind während des bisherigen Planfeststellungsverfahrens so schwere Fehler begangen worden, daß das Projekt auf dieser Basis nicht fortgeführt werden kann.
Ihr Hauptaugenmerk richten die beiden Verbände - und dies ist ja auch die von anderen Seiten vorgetragene entscheidende Kritik - auf den Bedarf. WATERKANT-LeserInnen wissen aus früheren Berichten, mit welchen Klimmzügen die bisherigen Planungsinstanzen versucht haben, die Notwendigkeit des Tunnelbaus zu begründen und herbeizurechnen. NABU und NVN bezeichnen den bisherigen Bedarfsnachweis denn auch als lückenhaft und unplausibel, vor allem im Hinblick auf die prognostizierten Kraftfahrzeugzahlen.
Des weiteren gehen die Verbände davon aus, daß es wesentliche Abwägungsmängel im naturschutzrechtlichen Teil des Planfeststellungsbeschlusses gegeben hat. Insbesondere rügen sie, daß die vorgelegte Umweltverträglichkeits-"Studie" in vielen Punkten nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine förmliche UVP genügt. Insbesondere gilt dies nach NABU-Angaben für den Themenkomplex "Kompensationsmaßnahmen und deren Zuverlässigkeit".
Auch Verletzungen des europäischen Naturschutzrechts, der EU-Vogelschutzrichtlinie und der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie" (FFH) beanstanden die beiden Organisationen in ihrer Klage. Dies gelte vor allem mit Blick auf verplante Flächen auf der Kleinensieler Plate und westlich des Ortes Kleinensiel, denen die Naturschützer eine erhebliche Schutzwürdigkeit bescheinigt wissen möchten.
Zuguterletzt kommen in der Klage auch die vielfach geäußerte Kritik an der Privatfinanzierung zum Zuge sowie die Bedeutung des Tunnelbaus für den Öffentlichen Personennahverkehrs in der Wesermarsch: Wie WATERKANT berichtet hatte, ist dem Fährbetreiber von seinen Aufsichtsgremien eine eigene Klage gegen den Tunnelbau untersagt worden. Bei den Weserfähren dürfte nach Tunnel-Inbetriebnahme mit einem Abbau von knapp 100 Arbeitsplätzen sowie mit teilweiser Einstellung, mindestens aber drastischer Ausdünnung des Fährverkehrs zu rechnen sein.
Auch für die NABU-NVN-Klage gilt: Beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist die Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses beantragt worden, um in Ruhe über die Klage selbst entscheiden zu können. Bislang liegt auch hier nur eine Stellungnahme der Bezirksregierung Weser-Ems auf dem Tisch, die NABU und NVN mit einer Gegenstellungnahme beantwortet haben.
Grundsätzlich, das hat auch der BUND zu Recht betont, kann und darf aber das Instrument von Verbands- und Bürgerklagen nur letztes Mittel des Widerstands sein, keine generelle Strategie zur Verhinderung von Großprojekten dieser Art. Das Projekt Wesertunnel ist als Bindeglied großräumiger Straßenverbindungen kontinentalen Ausmaßes von der europäischen Industrie ebenso gefordert worden wie von den regionalen Industrie- und Handelskammern. Und nur durch das persönliche Engagement von Bundestagsabgeordneten aus der Unterweserregion, die sich parteiübergreifend zu einer gemeinsamen Initiative zusammengefunden hatten, konnte das Projekt bei den Auseinandersetzungen um den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) in der Priorität so hoch eingestuft werden, daß es auch Realisierungs- und Finanzierungschancen genoß.
Vor dem Hintergrund des Milliardenlochs in Waigels Bundeshaushalt kann es sich als sinnvoll erweisen, die politische Debatte um das inzwischen auf mehr als anderthalb Milliarden Mark Gesamtkosten geschätzte Tunnelgroßprojekt neu anzufachen. So unterstützt beispielsweise der BUND eine Initiative der Bundestagsfraktion der Grünen, die im Sommer beantragt hat, dem Wesertunnel aufgrund seiner gigantischen Kosten und seines nie offiziell nachgewiesenen Bedarfs "den Segen" der BVWP-Vorrang-Einstufung entziehen (In einem weiteren Antrag geht es direkt gegen den BVWP und um die Forderung nach einem "Bundesverkehrsgestaltungsplan"). Bleibt nur zu hoffen, daß die Grünen - im Bund wie in Niedersachsen - dieses Ansinnen im kommenden Jahr nicht wieder vergessen: Im Frühjahr sind Landtags-, im Herbst Bundestagswahlen, bei beiden Urnengängen hoffen die Grünen auf starke Positionen und Koalitionschancen. Und kein Wesertunnel-Gegner sollte je vergessen, daß die niedersächsischen Grünen schon einmal, 1990, den bis dahin mitgetragenen Widerstand gegen das Tunnelprojekt dem Koalitionsvertrag mit Gerhard Schröder geopfert haben (siehe auch WATERKANT 2-3/1990).
Burkhard Ilschner
Hinweis und Danksagung
Soweit im vorstehenden Artikel über die Inhalte der Klagen von BUND und NABU / NVN berichtet wird, hat der Autor teilweise Texte der beiden Verbände übernommen. Unser Dank gilt daher namentlich Peter Müller (BUND Bremen) und Rüdiger Wohlers (NABU Oldenburg), die dafür ihre Zustimmung gaben. Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Einschätzungen in diesem Artikel nicht unbedingt mit der Meinung der genannten Personen oder Organisationen übereinstimmen müssen.
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