Weservertiefung: Gericht rügt Planer

Seit heu­te wer­den in Leip­zig vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt die ins­ge­samt sie­ben Kla­gen gegen die geplan­te Weser­ver­tie­fung ver­han­delt: Schon am ers­ten Tag soll es sei­tens des Gerichts schar­fe Kri­tik an den Pla­nern gege­ben haben.

Zwar ist es noch zu früh für Begeis­te­rung – aber es ist nach Beobachter-Angaben unver­kenn­bar, dass die Rich­ter von dem ver­han­del­ten Plan­fest­stel­lung­be­schluss alles ande­re als begeis­tert sind. So sol­len die Juris­ten unter ande­rem bemän­gelt haben, dass es nur ein Plan­ver­fah­ren gibt statt eigent­lich not­wen­di­ger drei Abschnit­te; zudem soll es Schel­te gege­ben haben, weil die Pla­ner ins­ge­samt nach Bun­des­recht gear­bei­tet hät­ten statt in Ein­zel­fäl­len Lan­des­recht der Frei­en Han­se­stadt Bre­men anzuwenden.

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WATERKANT-Redaktion

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